Einspeisemanagement
Im Hinblick auf § 14 (1) in Verbindung mit § 13 (2) EnWG und gemäß § 6 in Verbindung mit § 11 EEG 2012 sind Anlagenbetreiber(innen) von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Des Weiteren schreibt der Gesetzgeber im EEG für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) eine detaillierte Leistungseinteilung vor:
- Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung 30 kW < P ≤ 100 kW müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
- Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 30 kW haben ein Wahlrecht:
- Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann
- oder - - am Verknüpfungspunkt/Eigentumsgrenze der Photovoltaikanlage mit dem Netz die Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen.
Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Mittelspannung
Hierzu sind die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers und Abrufung der Ist-Einspeisung verbindlich anzuwenden. Der Netzbetreiber kann die Beschaffung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme einer Fernwirkanlage übernehmen. Für diese Leistung betragen die Kosten 3.990,00 €*. Für die Bereitstellung der SIM-Karte mit Flatrate zur Datenübertragung wird derzeitig ein monatliches Entgelt i. H. v. 15,00 €* erhoben.
Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Niederspannung
Hier sind die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers verbindlich anzuwenden. Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme eines Rundsteuerempfängers betragen derzeitig 490,00 €*. Für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung eines Funkrundsteuerempfängers wird ein monatliches Entgelt i. H. v. 6,90 €* erhoben.
Möchten Sie als Anlagenbetrieber diese Leistungen nutzen unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot hierzu.
* Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.
§ 6 EEG 2012 „Technische Vorgaben"
(Bestandsanlagen)
| Bedingungen | installierte Leistung am VKP | |||
| P > 100 kW | 30 kW < P <= 100 kW | P <= 30 kW | ||
| Inbetriebnahme | bis 31.12.2011 | bis 31.08.2008 | ab 01.01.2009 bis 31.12.2011 |
bis 31.12.2011 |
| betriebliche Vorgaben | ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen | keine | ferngesteuert reduzieren | keine |
| Pflicht ab | 01.07.2012 | keine | 01.01.2014 | keine |
§ 6 EEG 2012 „Technische Vorgaben"
(Neuanlagen mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2012)
| Energieträger | installierte Leistung am VKP | ||
| P > 100 kW | 30 kW < P <= 100 kW | P <= 30 kW | |
| Windkraft | ja | nein | nein |
| Photovoltaik | ja | ja | ja |
| Wasserkraft | ja | nein | nein |
| EEG-BHKW | ja | nein | nein |
| KWKG-BHKW | ja | nein | nein |
| betriebliche Vorgaben |
ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen |
ferngesteuert reduzieren | Wahlrecht des Anlagenbetreibers: ferngesteuert reduzieren oder Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70% der installierten Leistung am VKP begrenzen |
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