Hausanschluss Wasserzähler

Hausanschluss

Damit auch nach dem Transport durch die Leitungen bei der Übergabe an den Kunden die Qualität des Trinkwassers einwandfrei ist, gelten bei Bau und Pflege des Rohrnetzes höchste technische Standards. Die Wasserversorgungsunternehmen garantieren die hohe Qualität ihres Produktes bis zum Wasserzähler mit der Hauptabsperrvorrichtung. Für die Qualität bis zum Wasserhahn ist dann der Hauseigentümer verantwortlich.
Die Kundenanlage beginnt hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Haus und umfasst alle nachfolgenden Leitungen, Entnahmestellen und hieran angeschlossene Verbrauchsgeräte.

Wasseruhr

Die Wasseruhr, fachlich korrekt Wassermesser genannt, misst den Wasserverbrauch der nachgeschalteten Entnahmestellen. Sie wird in der Regel einmal pro Jahr vom Wasserversorgungsunternehmen abgelesen. Wasseruhren sind geeicht und müssen laut Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden.

Bemerkungen zum Anschluss an die Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eschwege GmbH.

Sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Gebäudes ist die Wichtigkeit der Versorgung mit einwandfreiem, der Trinkwasserverordnung entsprechenden Trinkwasser, durch besondere Maßnahmen in Bezug auf die jeweilige Installation erforderlich. Damit das Trinkwasser „sauber" aus Ihrem Zapfventil sprudelt, sind an die Qualifikation der Installationsfirmen, welche an den Anlagen zur Wasserversorgung arbeiten, auch besondere Anforderungen zu stellen.
Die Stadtwerke Eschwege GmbH hält hierfür entsprechend ausgebildetes und regelmäßig geschultes Personal vor, so dass eine Garantieleistung dieses hohen Standards für den Bereich außerhalb (durch die Stadtwerke Eschwege GmbH) und innerhalb (durch die Installateure) Ihres Gebäudes gewährleistet ist. In unserem Installateurverzeichnis aufgenommene Installateure werden um regelmäßige Vorlagen von Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen ersucht.
Ein Anschluss an unser Versorgungsnetz kann nur durch den vom Kreisinstallateurausschuss zugelassenen Installateurfirmen erfolgen.

Allgemeines zum Wasserhausanschluss

Die Versorgungsleitung vom Hauptnetz in der Straße bis hin zu Ihrem ersten Absperrventil gilt als Wasserhausanschluss. Dieser Anschluss ist Eigentum der Stadtwerke Eschwege GmbH und liegt in unserer Unterhaltung. Für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses zahlen Sie einen Aufwandsersatz. Die Höhe des Aufwandsersatzes richtet sich nach der jeweils erforderlichen Länge des Anschlusses, wobei unterteilt wird in Privatfläche und öffentlicher Verkehrsraum- und der gültigen Preisregelung zur Wasserversorgung.

Bei der Planung einer geeigneten Übergabestelle für Trinkwasser sowie die Festlegung der anderen Versorgungsleitungen im Gebäude können Sie Kosten sparen. Sinnvoll ist es, alle Anschlüsse in einem Raum vorzusehen. Die Übergabestelle sollte trocken, begehbar, frostfrei und möglichst an der straßenseitigen Hauswand liegen. Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung (Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen und Ihrer Hausinstallation) legt Ihr Versorgungsunternehmen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche fest.

Um für Sie eine kostengünstige Anschlusserstellung zu realisieren, ist die Stadtwerke Eschwege GmbH daran interessiert, sich mit anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Allerdings entzieht es sich oftmals unserem Einfluss, wann und wie die jeweiligen Unternehmen die Anschlussarbeiten durchführen. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir nicht zu jeder Zeit vor Ort sein und die Bauarbeiten mit einer gewissen Vorlaufzeit durchführen können. Bei rechtzeitiger Antragstellung können wir Ihren Terminwünschen weitestgehend entsprechen. Im Einzelfall kann es dennoch zu
- von uns nicht zu vertretenden - Verzögerungen kommen.

Die Anschlussverlegung teilt sich in den öffentlichen und privaten Bereich. Der Privatbereich ist das Stück zwischen dem öffentlichen Verkehrsraum und Ihrer Wasserzähleranlage. Im privaten Bereich sind von Ihnen die Erdarbeiten und Mauerdurchbrüche zu erbringen. Werden die bauseitigen Leistungen nicht erbracht, werden diese gesondert von der Stadtwerke Eschwege GmbH in Rechnung gestellt, wobei diese die Baukosten der Baufirma zzgl. 7 % Verwaltungskosten betragen. Die Verlegung der Wasserleitung erfolgt durch unsere fachkundigen Monteure. Das Verschließen des Leitungsgrabens erfolgt durch den Bauherren, sofern der Stadtwerke Eschwege GmbH kein Auftrag erteilt wurde. Achten Sie bitte darauf, dass die Grundleitungen für Abwasser immer tiefer liegen müssen als die Leitung zur Wasserversorgung.

Bitte sehen Sie die Leitungsführung des Hausanschlusses so vor, dass diese später nicht überbaut oder bepflanzt wird. Einer derartigen Leitungsüberbauung werden wir nicht bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen und unter hohen Auflagen zustimmen. Das Verbauen von Leerrohren bewährt sich in solchen Fällen, wobei eine Abstimmung mit der Stadtwerke Eschwege GmbH dringend empfohlen wird.

Antrag zum Wasserhausanschluss

Der Wasserhausanschluss ist bei der Stadtwerke Eschwege GmbH zu beantragen (siehe Antragsformular). Zur Bearbeitung des Antrages benötigen wir einige Informationen bzgl. der Hausinstallation sowie der Lage der Anschlussstelle. Es ist sinnvoll, den Antrag von Ihrem Installateur ausfüllen zu lassen und einen Lageplan (Kopie der Flurkarte) des Grundstückes inkl. Kellergeschoss-Grundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen.

Ein gemeinsamer Ortstermin mit den einzelnen Versorgern sollte vereinbart werden, bei dem die Trassenführung der Hausanschlüsse und die Durchführung der Arbeiten bestimmt werden.

Die Anlagen des Kunden

Als Kundenanlage wird die Trinkwasser-Hausinstallation bezeichnet. Ihr gehören alle nach dem Hauptabsperrventil (sitzt vor dem Wasserzähler) sich anschließenden Leitungen und Anlagen inkl. Der Zählergarnitur. Lediglich die Wasserzähleranlage bleibt Eigentum der Stadtwerke Eschwege GmbH.
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage darf nur durch zugelassene Installateure erfolgen.

Inbetriebnahme des Hausanschlusses

Nach der Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation durch einen zugelassenen Installateur erfolgt die Fertigstellungsanzeige (siehe Inbetriebnahmeformular) an die Stadtwerke Eschwege GmbH. Die Stadtwerke Eschwege GmbH überprüft vor Ort Ihre Wasserinstallation auf die Übereinstimmung mit der DIN 1988 EN 1717. Bei mängelfreier Abnahme wird die Freigabe erteilt.

Die Wasserzähleranlage

Nach § 18 der Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) und der DIN 1988 EN 1717 ist das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Wassermenge, welche durch den Kunden verbraucht wird durch Messeinrichtungen festzustellen. Diese entsprechen den Regeln der Technik und den eichrechtlichen Vorschriften. Die Wasserzähleranlage bleibt Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens. Die Eichgültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. Die Zugänglichkeit der Wasserzähleranlage ist durch den Kunden jederzeit zu gewährleisten. Die Anlage darf nur mit Zustimmung der Stadtwerke Eschwege GmbH überbaut und verlegt werden, ferner ist sie vor Frosteinwirkung und sonstiger Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden infolge unzureichendem Frostschutz, Diebstahl, Vandalismus etc.

Für weitere Fragen zu Ihrem Hausanschluss steht unser technischer Service Ihnen zur Verfügung.

Ihr Wasserhausanschluss

Sie benötigen für Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude einen Wasseranschluss?

Die Mitarbeiter des Technischen Services Service Rohrnetz Erdgas - Wasser stehen Ihnen bei Errichtung eines Netzanschlusses oder bei Änderung eines Anschlusses als kompetenter Partner zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Netzanschluss oder möchten Sie einen Netzanschlussvertrag erhalten, so setzen Sie sich bitte mit einem unserer Leitenden Meister Technischer Service Rohrnetz Erdgas - Wasser in Verbindung:

Armin Langlotz

Armin Langlotz
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege
Telefon +49 (5651) 807-240
Telefax +49 (5651) 807-297
a.langlotz@stadtwerke-eschwege.de

Andreas Schüttemeyer

Andreas Schüttemeyer
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege
Telefon +49 (5651) 807-273
Telefax +49 (5651) 807-297
a.schuettemeyer@stadtwerke-eschwege.de

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Kundenservice Wasser


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