Nachweis für Wiederverkäufer
Amtliche Bescheinigungen der zuständigen Ämter
Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ab 1. September 2013 auf inländische Strom- und Gaslieferungen ausgeweitet worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG). Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Kassel II-Hofgeismar, dass die Stadtwerke Eschwege GmbH Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG ist.
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität gültig ab 02.05.2018 bis 01.05.2021
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität gültig ab 16.07.2015 bis 13.07.2018
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität gültig ab 25.07.2014 bis 24.07.2015
- Nachweis als Lieferer von Erdgas nach § 38 Abs. 3 EnergieStG
- Erlaubnis als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes Strom zu leisten