Stromnetz

Netzanschluss / Anschlussnutzung
Netzanschluss und Anschlussnutzung
- Anschlussnutzungsvertrag Strom außerhalb NAV
- Netzanschlussvertrag Strom außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV
- Netzanschlussvertrag Strom nach NAV
- AGB Anschluss Strom
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Technische Mindestanforderungen
Referenzpreisblatt
Referenzpreisblatt der Stadtwerke Eschwege GmbH zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Netzzugang / Netznutzung
Lieferantenrahmenvertrag
Bedingungen Netzzugang
Nutzen Sie hierzu bitte den Punkt "Netzzugang/ Entgelte".
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsangaben sind im Preisblatt mitveröffentlicht.
Ausgleichsleistungen
Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind dazu verpflichtet, Regelungen und Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen, wenn sie einen Ausgleich ihres Energieversorgungsnetzes in Anspruch nehmen.
Die Stadtwerke Eschwege GmbH führen jedoch keine aktiven Ausgleichsleistungen an ihrem Energieversorgungsnetz durch, sodass unseren Kunden keine Extrakosten entstehen, diese Kosten sind bereits in den veröffentlichten Netzentgelten enthalten.
Netznutzungsvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs zwischen Netzbetreiber und Netznutzer, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines vom Netznutzer benannten Dritten (z. B. seinem Lieferanten oder Bilanzkreisverantwortlichen). Der Vertrag kann auf folgender Diensteistungsplattform online geschlossen werden:
Netzentgelte (Anlage 1)
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2021
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2020
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2019
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2018
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2017
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2016
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2015
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2014
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2013
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2012
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2011
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2010
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2009
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2008
- Netzentgelte Strom ab 01.01.2007
- Netzentgelte Strom ab 10.10.2006
Netzengpässe
Derzeit sind keine Netzengpässe im Netz der Stadtwerke Eschwege GmbH vorhanden.
Falls es zu Netzengpässen kommen sollte, werden diese hier veröffentlicht.
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast je Spannungsebene
Stand: 31.12.2019:
Hochspannung / Mittelspannung: | 27.696 | kW |
Mittelspannung: | 23.947 | kW |
Mittelspannung / Niederspannung: | 15.120 | kW |
Niederspannung: | 13.849 | kW |
Lastverlauf
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Stand 31.12.2019:
Summenlast der nichtleistungsgemessene Kunden: | 61.862.344 | kWh |
Summenlast der Fahrplanprognose für Lastprofilkunden
Stand 31.12.2019:
Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden: | 62.611.257 | kWh |
Höchstentnahmelast und Bezug aus vorgelagerter Netzebene
Höchstentnahmelast
Stand 31.12.2019:
Hochspannung/ Mittelspannung: | 27.696 | kW |
Mittelspannung: | 23.947 | kW |
Mittelspannung/ Niederspannung: | 15.120 | kW |
Niederspannung: | 13.849 | kW |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Stand 31.12.2019:
Mittelspannung / Niederspannung: | 117.334.482 | kWh |
Mittelspannung: | 101.375.115 | kWh |
Mittelspannung / Niederspannung: | 57.684.431 | kWh |
Niederspannung: | 52.268.958 | kWh |
Stromkreislängen (inklusive Hausanschlussleitungen)
Freileitung:
Stand : | 31.12.2019 | |
Mittelspannung: | 57,440 | km |
Niederspannung: | 14,815 | km |
Kabelleitungen:
Stand : | 31.12.2019 | |
Mittelspannung: | 240,689 | km |
Niederspannung: | 621,806 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Stand : | 31.12.2019 | |
MS/NS: | 105.740 | kVA |
Entnommene Jahresarbeit
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit:
Stand : | 31.12.2019 | |
Hochspannung / Mittelspannung: | 14.609.661 | kWh |
Mittelspannung: | 49.487.146 | kWh |
Mittelspannung / Niederspannung: | 5.493.094 | kWh |
Niederspannung: | 69.493.361 | kWh |
Anzahl der Entnahmestellen
Stand: | 31.12.2019 | |
Umspannung-Hoch-Mittelspannung: | 4 | Stück |
Mittelspannung: | 73 | Stück |
Umspannung-Mittel-Niederspannung: | 47 | Stück |
Niederspannung: | 21.841 | Stück |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Stand : | 31.12.2019 | |
Gesamt: | 36.895 | Einwohner |
Versorgte Fläche
Versorgte Fläche im Netzgebiet:
Stand : | 31.12.2019 | |
Gesamt: | 37 | km² |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Stand : | 31.12.2019 | |
Geographische Fläche: | 393 | km² |
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2021-31.12.2021
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2020-31.12.2020
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2019-31.12.2019
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2018-31.12.2018
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2017-31.12.2017
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2016-31.12.2016
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2015-31.12.2015
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2014-31.12.2014
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2013-31.12.2013
- Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2012-31.12.2012
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Die Stadtwerke Eschwege GmbH nimmt im eigenen Verteilnetz die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr.
Netzverluste
Netzverluste:
Mittelspannung: | 1.289.068 | kWh |
Mittelspannung/ Niederspannung: | 699.373 | kWh |
Niederspannung: | 3.148.886 | kWh |
Summenlast Netzverluste
Stand: 31.12.2019
Mengen und Preise der Verlustenergie
Menge der Verlustenergie:
2019: | 5.137.328 | kWh |
Preis der Verlustenergie:
2019: | 5.2884 | ct/kWh |
Höhe der Durchschnittsverluste
Stand: 31.12.2019:
Mittelspannung: | 1,18 | % |
Mittelspannung/ Niederspannung: | 1,17 | % |
Niederspannung: | 4,23 | % |
Differenzmenge
Abrechnung von Mehr- und Mindermengen
Die BNetzA hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas (MMMA 2.0) veröffentlicht.
Strom
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie. Die Preisermittlung und –veröffentlichung für Mehr- und Mindermengen Strom erfolgt durch den BDEW.
EEG-Einspeisungen
Versorgungssicherheit bei den „Erneuerbaren“.
Ausreichende Netzkapazität
Die verfügbaren Netzkapazitäten des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Eschwege GmbH genügen vollauf, um die im Netz erzeugten Energiemengen zu transportieren. Engpässe werden daher nach derzeitigem Stand nicht erwartet.
Veröffentlichung zu EEG-Einspeisungen
Grund- und Ersatzversorgung
Gesetzliche Aufgaben, Bedingungen und Preise.
Festlegung des Grundversorgers
13. Juli 2018
Als Netzbetreiber hat die Stadtwerke Eschwege GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger festzustellen. Dies muss bis zum 30. September eines Jahres auf der Internetseite veröffentlicht werden.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für die folgenden Orte und Ortsteile wurde der Grundversorger ermittelt
6636003 Eschwege
Ortsteile:
- Albungen
- Eltmannshausen
- Eschwege
- Niederdünzebach
- Niederhone
- Niddawitzhausen
- Oberdünzebach
- Oberhone
6636007 Meinhard
Ortsteile:
- Frieda
- Schwebda
6636008 Meißner
Ortsteile:
- Alberode
- Germerode
- Vockerode
6636010 Ringgau
Ortsteile:
- Datterode
- Grandenborn
- Lüderbach
- Netra
- Renda
- Rittmannshausen
- Röhrda
6636012 Waldkappel
Ortsteile:
- Bischhausen
- Rodebach
- Waldkappel
6636013 Wanfried
Ortsteile:
- Aue
6636014 Wehretal
Ortsteile:
- Hoheneiche
- Langenhain
- Oetmannshausen
- Reichensachsen
- Vierbach
6636015 Weißenborn
Ortsteile:
- Rambach
- Weißenborn
In allen genannten Orten und Ortsteilen ist die Stadtwerke Eschwege GmbH der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Eschwege GmbH. Gültige Tarife der Grundversorgung Strom finden Sie unter Strom - Grund- und Ersatzversorgung.
Bedingungen der Grundversorgung
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.
StromGVV
Ergänzende Bedingungen der Grundversorgung
Die ergänzenden Bedingungen zur Grundversorgung finden Sie unter dem Punkt "Tarife und Verträge".
Preise für die Grundversorgung
Die Preise der Grundversorgung finden Sie unter dem Punkt "Tarife und Verträge".
Bedingungen der Ersatzversorgung
Bezieht ein Kunde Energie über das Netz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung, ohne, dass ein bestimmter Liefervertrag zugrunde gelegt werden kann, so ist die Ersatzversorgung gegeben.
Der Grundversorger liefert die Energie der Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der StromGVV.
Preise für die Ersatzversorgung
Die Preise für die Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung.
Rechtsnachfolge
§ 25 Abs. 2 NAV:
„Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt zu machen und auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen.“
Sollte es zu einem Wechsel des Netzbetreibers kommen, so werden Sie hier darüber informiert.
Versorgungsunterbrechungen, Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: (0) 30 / 27 57 240 – 0
Telefax: 030/2757240–69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de
Ihre Ansprechpartner
Telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar.
Zur Klärung von Fragen rund um das Thema Marktkommunikation wenden Sie sich bitte an:
Stadtwerke Eschwege GmbH
Kundenservice Netz
Telefon 0800 0807000