Korrektes Einspeisemanagement
Was sie als Anlagenbetreiber wissen sollten.
Sie sind als Anlagenbetreiber(in) einer Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt (kW) gesetzlich nach § 14 (1) in Verbindung mit § 13 (2) EnWG und gemäß § 9 in Verbindung mit § 14 EEG 2017 verpflichtet, diese mit technischen Einrichtungen auszustatten. Damit ist es dem Netzbetreiber jederzeit möglich, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen.
Außerdem schreibt der Gesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie eine detaillierte Leistungseinteilung vor:
- Anlagenbetreiber(innen) von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 30 kW und 100 kW müssen diese wie bereits erwähnt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann
- Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von unter 30 kW haben ein Wahlrecht: Alternativ können sie die Einspeisung der Wirkleistung dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Leistung drosseln.
- Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann
- oder - - am Verknüpfungspunkt/Eigentumsgrenze der Photovoltaikanlage mit dem Netz die Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen.
- Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann
Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Mittelspannung
Hierzu sind Sie verpflichtet, die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers und Abrufung der Ist-Einspeisung verbindlich anzuwenden. Der Netzbetreiber kann die Beschaffung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme einer Fernwirkanlage übernehmen. Für diese Leistung betragen die Kosten 2.500 Euro*. Für die Bereitstellung der SIM-Karte mit Flatrate zur Datenübertragung wird derzeitig ein monatliches Entgelt i. H. v. 15 Euro* erhoben.
Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Niederspannung
Hier sind Sie ebenfalls verpflichtet, die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers verbindlich anzuwenden. Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme eines Rundsteuerempfängers betragen derzeit 300 Euro bei Einbau der Stadtwerke Eschwege und 200 Euro bei einen Fachinstallateur. Für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung eines Rundsteuerempfängers wird ein monatliches Entgelt i. H. v. 6,90 Euro* erhoben.
Möchten Sie als Anlagenbetreiber diese Leistungen nutzen, unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein individuelles Angebot.
* Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.
§ 9 EEG 2014 „Technische Vorgaben" (Bestandsanlagen)
Bedingungen | installierte Leistung am VKP | |||
P > 100 kW | 30 kW < P <= 100 kW | P <= 30 kW | ||
Inbetriebnahme | bis 31.12.2011 | bis 31.08.2008 | ab 01.01.2009 bis 31.12.2011 |
bis 31.12.2011 |
betriebliche Vorgaben | ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen | keine | ferngesteuert reduzieren | keine |
Pflicht ab | 01.07.2012 | keine | 01.01.2014 | keine |
§ 9 EEG 2014 „Technische Vorgaben" (Neuanlagen mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2012)
Energieträger | installierte Leistung am VKP | ||
P > 100 kW | 30 kW < P <= 100 kW | P <= 30 kW | |
Windkraft | ja | nein | nein |
Photovoltaik | ja | ja | ja |
Wasserkraft | ja | nein | nein |
EEG-BHKW | ja | nein | nein |
KWKG-BHKW | ja | nein | nein |
betriebliche Vorgaben | ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen | ferngesteuert reduzieren | Wahlrecht des Anlagenbetreibers: ferngesteuert reduzieren oder Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70% der installierten Leistung am VKP begrenzen |