1. Rechnungsempfänger:
Die Rechnungsanschrift kann vom Kunden individuell gewählt werden.
Wenn Sie die Rechnung an eine andere Anschrift gesendet haben möchten, informieren Sie uns bitte davon.
2. Verbrauchsstelle:
An diesem Ort wird die Energie verbraucht. Die Rechnungsanschrift kann von der Verbrauchsstellenanschrift abweichen.
3. Rechnungsgrund:
Hier sehen sie den Rechnungsgrund. Entweder: Jahresverbrauchsabrechnung mit Jahresangabe, Schlussrechnung (bei einem Umzug
oder bei Ende des Vertragsverhältnisses) oder Finanzrechnung (bei einer Rechnungskorrektur).
4. Rechnungsnummer:
Bitte geben Sie diese Nummer in Kombination mit Ihrer Kunden-/Verbrauchsstellenummer bei Anfragen oder Schriftverkehr immer an.
5. Fälligkeitsdatum:
Zu diesem Termin ist der Rechnungsbetrag fällig. Wir bitten Sie entsprechend eine eventuell bestehende Nachzahlung bis zu diesem
Termin an uns zu zahlen, damit Ihnen keine Mahngebühren entstehen. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der
fällige Betrag automatisch zum Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto eingezogen. Guthaben werden Ihnen an diesem Fälligkeitsdatum
überwiesen.
6. Kunden-/Verbrauchsstellennummer:
Sie besteht aus der zuerst angeführten 6-stelligen Kundennummer, gefolgt von einer 5-stelligen Verbrauchsstellennummer. Bitte geben
Sie diese Nummer bei Anfragen, Zahlungen oder Schriftverkehr an.
Die Kundennummer bleibt im Falle eines Umzugs bestehen. Für eine neue Abnahmestelle ändert sich dann die Verbrauchsstellennummer.
Zu einer Kundenummer können mehrere Verbrauchsstellennummern gehören.
7. Verbrauch im Abrechnungszeitraum:
Hier sehen Sie Ihren Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) im Abrechnungszeitraum. Eine detaillierte Ermittlung des Verbrauchs
inklusive der entsprechend berücksichtigten Zählerstände ist der 2. Seite der Rechnung zu entnehmen.
8. Vorjahresverbrauch:
Hier sehen Sie Ihren Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) im Abrechnungszeitraum. Eine detaillierte Ermittlung des Verbrauchs
Ihr Verbrauch im Vorjahr, gemessen in Kilowattstunden. Bitte beachten Sie beim Vergleich mit dem aktuellen Verbrauch, dass besonders
ein geändertes Verbrauchsverhalten (z.B. neue Geräte, mehr oder weniger Personen im Haushalt, etc.) zu Unterschieden zu dem aktuellen
Verbrauch führen kann.
9. Verbrauchskosten Brutto in Euro:
Die Verbrauchskosten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für den betrachteten Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem Jahresverbrauch
in kWh multipliziert mit dem Arbeitspreis in Cent pro kWh Ihres gewählten Tarifs zuzüglich dem jeweiligen Jahresgrundpreis Ihres
gewählten Tarifs in Euro pro Jahr. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Rechnungsbetrags ist der 2. Seite dieser Rechnung zu
entnehmen.
10. Geleistete Abschlagszahlungen:
Es wurden hierbei alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt, welche bis zum in dieser Zeile angegebenen Datum bei
uns eingegangen sind.
11. Rechnungsendbetrag:
Der Rechnungsendbetrag ergibt sich aus den Verbrauchskosten abzüglich der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Es handelt
sich entweder um eine noch von Ihnen zu leistende Nachzahlung oder ein von uns zu erstattendes Guthaben.
12. Netznutzungsentgelte:
Der Gesetzgeber fordert die Darstellung der im Rechnungsbetrag enthaltenen Entgelte für Netznutzung, die vom Energieversorger
Stadtwerke Eschwege GmbH an den jeweiligen Netzbetreiber zu entrichten sind.
13. Abschlag:
Aus dieser Zeile können Sie den zukünftig zu leistenden Abschlagsbetrag ersehen. Dieser ist zu den unten angegebenen Terminen
von Ihnen an uns zu entrichten bzw. wird bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung automatisch abgebucht. Der Abschlagsbetrag des neuen
Jahres wird automatisch unter Berücksichtigung des Verbrauchs des abgelaufenen Jahres, ggf. hochgerechnet auf ein volles Jahr, sowie
den im neuen Jahr gültigen Preisen berechnet.
14. Fälligkeitstermine:
Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag wird bei der Stadtwerke Eschwege GmbH jeweils am 1. eines
Monats rückwirkend für den vorangegangenen Monat berechnet. Bitte berücksichtigen Sie, dass der 12. Abschlag mit Fälligkeit 30.12.
eines Jahres von uns zu diesem Termin bearbeitet und eingezogen wird. Aufgrund verzögerter Bearbeitungszeiten bei den Banken zum
Jahreswechsel wird der Abschlag jedoch erst im neuen Jahr von Ihrem Konto eingezogen. Dieser Abschlag ist dennoch in den geleisteten
Zahlungen der betreffenden Jahresverbrauchsabrechnung enthalten.