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21. Mai 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten bundesweit neue gesetzliche Vorgaben zur An- und Abmeldung von Energieverträgen bei Umzügen. Künftig dürfen Ein- und Auszüge nur noch im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung, auch in Ausnahmefällen, ist gesetzlich nicht mehr erlaubt.
Damit Sie weiterhin sicher und zuverlässig mit Energie versorgt sind, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug spätestens zehn Werktage vor dem Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung kann ganz einfach online, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundenzentrum erfolgen.
Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
So stellen Sie sicher, dass Ihre An- oder Abmeldung fristgerecht verarbeitet wird und es zu keinen Missverständnissen oder zusätzlichen Kosten kommt. Denn: Wird uns der Umzug zu spät mitgeteilt, kann es passieren, dass weiterhin der vorherige Vertragspartner für den Energieverbrauch an der Adresse verantwortlich bleibt.
Ihre Zählerstände können Sie auch weiterhin bis zu 14 Tage nach dem Ein- oder Auszug nachreichen.
So einfach können Sie Ihren Umzug bei uns melden: