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Familie liegt auf dem Boden vor einem Laptop, im Hintergrund stapeln sich Umzugskarton

21. Mai 2025

Wichtige Neuerung: Umzugsmeldungen ab Juni nur noch im Voraus möglich

Ab dem 6. Juni 2025 gelten bundesweit neue gesetzliche Vorgaben zur An- und Abmeldung von Energieverträgen bei Umzügen. Künftig dürfen Ein- und Auszüge nur noch im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung, auch in Ausnahmefällen, ist gesetzlich nicht mehr erlaubt.

Damit Sie weiterhin sicher und zuverlässig mit Energie versorgt sind, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug spätestens zehn Werktage vor dem Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung kann ganz einfach online, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundenzentrum erfolgen.

Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • das geplante Umzugsdatum
  • Ihre neue Adresse
  • die neue Zählernummer oder Marktlokations-ID

So stellen Sie sicher, dass Ihre An- oder Abmeldung fristgerecht verarbeitet wird und es zu keinen Missverständnissen oder zusätzlichen Kosten kommt. Denn: Wird uns der Umzug zu spät mitgeteilt, kann es passieren, dass weiterhin der vorherige Vertragspartner für den Energieverbrauch an der Adresse verantwortlich bleibt.

Ihre Zählerstände können Sie auch weiterhin bis zu 14 Tage nach dem Ein- oder Auszug nachreichen.

So einfach können Sie Ihren Umzug bei uns melden:

  • Nutzen Sie unser bequemes Online-Formular
  • Oder berechnen Sie direkt Ihren neuen Tarif inklusive Anmeldung in unserem Tarif-Rechner
  • Natürlich können Sie auch persönlich während unserer Öffnungszeiten bei uns im Kundenzentrum in der Niederhoner Straße 36, 37269 Eschwege vorbeikommen.

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