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24. September 2025
Aus gegebenem Anlass warnt die Stadtwerke Eschwege GmbH vor unseriösen Haustürgeschäften im Stadtgebiet.
Betrüger an der Wohnungstür geben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus oder behaupten in Verbindung mit den Stadtwerken zu stehen und versuchen Hausbewohner zu Vertragsabschlüssen in der Strom- und Gasversorgung zu bewegen. In einzelnen Fällen wurde fälschlicherweise behauptet, dass andere Bewohner des Hauses bereits Ihre Tarife gewechselt hätten.
Die Stadtwerke nehmen diese Hinweise ernst und raten in diesem Zusammenhang zu äußerster Vorsicht. Durch vorsätzliche Falschangaben und irreführende Behauptungen sollen Kunden verunsichert und zu einem Anbieterwechsel gedrängt werden.
So können Sie sich vor Betrügern schützen:
Für Betroffene, die im Rahmen eines unseriösen Haustürgeschäftes vorschnell einen Vertrag abgeschlossen haben, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem ordnungsgemäß auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Das geschieht in der Regel mit dem Begrüßungsschreiben oder der Auftragsbestätigung. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.