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Irreführende Werbeanschreiben Stromzähler
Irreführende Werbeanschreiben Stromzähler

30. September 2026

Irreführende Anschreiben im Umlauf

Externe Messstellenbetreiber werben für den Einbau eines intelligenten Stromzählers, eines sogenannten Smart Meters.

Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Eschwege GmbH haben vereinzelt Schreiben von externen Messstellenbetreibern erhalten, in denen für den Einbau eines intelligenten Stromzählers, eines sogenannten Smart Meters, geworben wird. Besonders hingewiesen wird dabei auf mögliche Einsparungen bei den Netzentgelten nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Die Stadtwerke Eschwege GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Einbau und Betrieb von Stromzählern in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Der Messstellenbetrieb wird von uns zuverlässig und nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Die Vorteile, die im Zusammenhang mit § 14a EnWG genannt werden, sind nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Kundinnen und Kunden können diese Möglichkeiten grundsätzlich auch über die bestehenden Strukturen der Stadtwerke Eschwege GmbH nutzen. Der Eindruck, dass die genannten Vorteile nur durch einen Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber erreichbar sind, trifft nicht zu.


Was bedeutet § 14a EnWG?
§ 14a EnWG sieht keine allgemeine Förderung für den Einbau eines Smart Meters vor. Die Regelung betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu können beispielsweise private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen oder bestimmte Stromspeicher gehören. Für solche Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte gelten. 

Wer sich für den Einbau eines Smart Meter entscheidet, sollte deshalb genau prüfen, ob sich der Einbau im eigenen Fall tatsächlich lohnt, denn neben möglichen Vorteilen können auch zusätzliche jährliche Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen. Das ist insbesondere für Kundinnen und Kunden wichtig, bei denen derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Einbau eines Smart Meters besteht. Hier sollte individuell geprüft werden, welchen konkreten Nutzen das Gerät bietet und ob dieser Nutzen die zusätzlichen laufenden Kosten rechtfertigt.

Erst informieren, dann entscheiden
Die Stadtwerke Eschwege GmbH empfiehlt daher, Angebote und Vertragsbedingungen sorgfältig zu vergleichen. Dabei sollten nicht nur mögliche Einsparungen, sondern auch die dauerhaft anfallenden Kosten berücksichtigt werden.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber und regionaler Energieversorger stehen wir unseren Kundinnen und Kunden persönlich für Fragen zur Verfügung. Oft können die gewünschten Leistungen und Vorteile bereits durch den grundzuständigen Messtellenbetreiber vor Ort bereitgestellt werden, ohne dass ein Wechsel erforderlich ist.

Bei Fragen sind unsere Kolleginnen und Kollegen im Kundenservice telefonisch unter der Rufnummer 0800 0 807000 erreichbar.

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