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Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage
Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage

07. Oktober 2022

Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage

Die Gasbeschaffungsumlage wurde von der Bundesregierung noch vor ihrem Inkrafttreten gestoppt. Die Einführung der Gasspeicherumlage sowie die Anhebung der SLP-Bilanzierungsumlage zum 1. Oktober 2022 haben jedoch unverändert Bestand. Die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage sowie die Senkung der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas zum 1. Oktober 2022 werden von der Stadtwerke Eschwege GmbH entsprechend berücksichtigt. Eine automatische Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen für Erdgas wird demzufolge nicht vorgenommen.

Die zum 1. Oktober 2022 geplante Gasbeschaffungsumlage wurde von der Bundesregierung noch vor ihrem Inkrafttreten gestoppt. Die „Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 EnSiG ist am 3. Oktober 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage wird in den Tarifen der Stadtwerke Eschwege GmbH selbstverständlich berücksichtigt.

Die zum 1. Oktober 2022 eingeführte Gasspeicherumlage gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Anhebung der SLP Bilanzierungsumlage zum 1. Oktober 2022 bleiben in der veröffentlichten Höhe bestehen und sind demzufolge auch unverändert Bestandteil des Gaspreises ab dem 1. Oktober 2022.

Als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung wird mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Umsatzsteuersenkung wird von der Stadtwerke Eschwege GmbH gesetzeskonform umgesetzt. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.

Aufgrund der Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage sowie unter Berücksichtigung der Umsatzsteuersenkung ist eine automatische Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen für Erdgas durch die Stadtwerke Eschwege GmbH derzeit nicht mehr erforderlich. Sollten Sie dennoch eine Abschlagsanpassung für die letzten drei Abschläge des Jahres 2022 wünschen, können Sie diese über das Kundenportal vornehmen oder in Textform (z. B. per E-Mail an nfstdtwrk-schwgd) mitteilen.

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