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Absenkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022
Absenkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022

27. Juni 2022

Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von derzeit 3,723 Cent/kWh auf 0,000 Cent/kWh vor Umsatzsteuer. Die Kunden der Stadtwerke Eschwege GmbH profitieren gesetzeskonform in vollem Umfang von der Senkung der EEG-Umlage.

Der Bundestag hat am 28. April 2022 das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG‐Umlage beschlossen. Am 20. Mai 2022 wurde das EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz ist bereits am 27. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und gemäß seinem Artikel 3 am nächsten Tag, dem 28. Mai 2022, in Kraft getreten.

Die EEG-Umlage sinkt demzufolge zum 1. Juli 2022 von derzeit 3,723 Cent/kWh auf 0,000 Cent/kWh vor Umsatzsteuer. Die Kunden der Stadtwerke Eschwege GmbH profitieren gesetzeskonform in vollem Umfang von dieser Senkung. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Arbeitspreissenkung je Cent/kWh vor Umsatzsteuer bei gleichbleibenden Abschlagszahlungen transparent dargestellt werden muss. Stromlieferanten sind demgemäß verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der Rechnung für den Verbrauch bis 31. Dezember 2022 gesondert auszuweisen.

Die Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni 2022 erfolgt automatisch. Falls Sie uns dennoch Ihren Zählerstand zu diesem Zeitpunkt mitteilen möchten, können Sie dies unter Angabe Ihrer Kunden-/Verbrauchsstellennummer bzw. der Zählernummer per E-Mail oder direkt in unserem Formular tun. Bitte beachten Sie, dass wir lediglich mitgeteilte Zählerstände, die per Foto dokumentiert sind, berücksichtigen können. Wir bitten Sie deshalb, ein entsprechendes Zählerfoto vom 30. Juni 2022 einer E-Mail an uns beizufügen oder in unserem Formular mit hochzuladen.

Ihre monatlichen Abschlagszahlungen bleiben für das Jahr 2022 unverändert. Die gezahlten Abschlagsbeträge des Jahres 2022 werden im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 oder einer vorherigen Schlussrechnung dem tatsächlichen Verbrauch unter Berücksichtigung Ihres jeweiligen Tarifs gegenübergestellt. Die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 wird hierbei selbstverständlich berücksichtigt. Hieraus ergibt sich dann entsprechend ein Guthaben oder eine Nachzahlung für den Verbrauchszeitraum. Sollten Sie dennoch eine Anpassung Ihrer Abschlagszahlungen wünschen, bitten wir Sie um Mitteilung Ihres Zählerstands inklusive Foto zum gewünschten Anpassungszeitpunkt.

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