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13. November 2024
Die Stadtwerke Eschwege beginnen am 13.11.2024 mit der jährlichen Zählerablesung.
Die diesjährige Jahresabrechnung der Energie- und Trinkwasserversorgung steht vor der Tür, wofür die Stadtwerke Eschwege GmbH die Verbrauchsdaten aller Kunden benötigt. In den Monaten November und Dezember 2024 lesen beauftragte Ableser die Strom- und Gaszähler sowie, als Dienstleister für den Wasserversorgungsbetrieb Eschwege und der Gemeinde Wehretal, die Wasserzähler in allen Haushalten ab.
Die beauftragten Ableser können sich jederzeit durch einen Dienstausweis mit Lichtbild legitimieren. Eine Ablesung der Zähler ist auch für Lieferstellen notwendig, die nicht von den Stadtwerke Eschwege GmbH Strom oder Erdgas beziehen, da die Stadtwerke Eschwege GmbH die Zählerstände zur Abrechnung beziehungsweise Weitergabe an den jeweiligen Energielieferanten benötigt. Haushalte und Gewerbebetriebe können eine reibungslose Ablesung der Zählerstände unterstützen, indem sie die Zähleranlagen leicht zugänglich machen.
Die Ablesungen beginnen am Mittwoch, dem 13.11.2024 und sollten rechtzeitig vor Weihnachten beendet sein. Abgelesen wird in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 19 Uhr und an Samstagen zwischen 9 Uhr und 18 Uhr. An Sonntagen wird nicht abgelesen. Treffen die Ableser zwei- bis dreimal niemanden an, bekommt der Kunde ein Anschreiben mit der Bitte um Selbstablesung. Bei Kunden, deren Zählerstände bis Anfang Januar 2025 nicht vorliegen, werden diese Zählerstände für die Jahresabrechnung 2024 unter Berücksichtigung der Vorjahresverbräuche und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen geschätzt.
Alternativ können die Zählerstände auch eigenständig über unser Online-Zählerstandsportal erfasst werden.
Bei Fragen können sich Kunden gerne über die kostenfreie Servicenummer 0800 0 807000 oder per E-Mail an nfstdtwrk-schwgd an die Stadtwerke Eschwege GmbH wenden.
Um den Zähler richtig ablesen zu können, muss man wissen, wo sich der Zähler befindet. Die Zähler haben keinen festen Platz, sondern befinden sich je nach Gebäudetyp an unterschiedlichen Stellen. Meistens befinden sich die Zähler im Keller, aber das ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Sie können sich auch in der Wohnung befinden, z. B. in einem Abstellraum oder im Flur neben dem Hauptsicherungskasten. Weitere Möglichkeiten sind der Hausflur oder ein separater Hausanschlussraum. Mieter können im Zweifelsfall ihren Vermieter oder die Hausverwaltung nach dem Standort fragen.
In der Wohnung können sich mehrere Zähler befinden. Meist handelt es sich um einen Stromzähler und einen Gaszähler. Die Geräte lassen sich leicht unterscheiden: Stromzähler messen den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh), Gaszähler messen den Volumenstrom in Kubikmetern (m³). Bei der Abrechnung wird der Verbrauch dann in kWh umgerechnet.
Um den Zählerstand richtig ablesen zu können, benötigen Sie die Zählernummer und den Zählerstand. Die Zählernummer ist wichtig, damit Ihr Verbrauch der richtigen Verbrauchsstelle, also Ihnen, zugeordnet werden kann. Sie ist mit der Hausnummer vergleichbar. Der Zählerstand gibt an, wie viel Strom Sie verbraucht haben. Beim Ablesen des Zählerstandes orientieren Sie sich bitte am Rollenzählwerk, das mit einer Zahlenkombination den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) anzeigt. Bitte lesen Sie die Zahlen nur bis zur Nachkommastelle ab.
Die Zählernummer befindet sich in der Regel auf der Unterseite des Stromzählers, oft in der Nähe eines Strichcodes. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, finden Sie die Zählernummer auf Ihrer letzten Stromrechnung und, falls vorhanden, auf der Ablesekarte. Dann können Sie vergleichen. Insbesondere wenn Sie mehrere Stromzähler haben (z.B. bei Wärmepumpenstrom), sollten Sie darauf achten, dass Sie den jeweiligen Zählerstand der richtigen Zählernummer zuordnen.
Der Zählerstand ist das Zählwerk, das sich dreht, wenn Sie Strom verbrauchen. Daneben steht kWh für die Kilowattstunden, in denen der Verbrauch gemessen wird. Sie brauchen nur den Zählerstand bis zur ersten Nachkommastelle abzulesen.
Befinden sich zwei Zählwerke auf dem Stromzähler, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Doppeltarifzähler. Dies betrifft etwa sieben Prozent aller Haushalte und ist meist bei Besitzern von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen der Fall. Bei diesen Geräten teilt der Stromzähler den Verbrauch in zwei Tarife auf, die jeweils mit einem eigenen Kilowattpreis abgerechnet werden. Der sogenannte Hochtarif (HT) wird für den Verbrauch während der Tagesstunden berechnet. Der Niedertarif (NT) gilt für die Nachtstunden.
Wir als Stadtwerke sind auch Messstellenbetreiber und als Messstellenbetreiber erfolgt die Ablesung durch uns, unabhängig vom Strom- oder Erdgaslieferanten. Das Abrechnungsdatum des Lieferanten ist nicht relevant.
Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass die im Anschreiben genannte Kundennummer die des Messstellenbetreibers und nicht die des Energielieferanten ist.