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20. Februar 2025
Gemäß §17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung müssen Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation bis spätestens zum 12. Januar 2026 stillgelegt oder entfernt werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gesundheit, da Blei im Trinkwasser insbesondere für Kinder, Schwangere und Säuglinge gesundheitsschädlich sein kann.
Warum müssen Bleileitungen ersetzt werden?
Bis in die 1970er Jahre wurden Bleirohre häufig für die Trinkwasserinstallation verwendet. Heute ist bekannt, dass Wasser, das durch Bleileitungen fließt, Blei aufnimmt und dadurch der gesetzliche Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei pro Liter überschritten werden kann. Eine dauerhafte Aufnahme von Blei kann das Nervensystem, die Nieren sowie die Blutbildung beeinträchtigen und stellt insbesondere für empfindliche Personengruppen ein Risiko dar.
Wer ist verantwortlich?