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Installateur arbeitet an Wasserleitung
Installateur arbeitet an Wasserleitung

20. Februar 2025

Bleileitungen müssen bis 2026 entfernt werden

Gemäß §17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung müssen Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation bis spätestens zum 12. Januar 2026 stillgelegt oder entfernt werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gesundheit, da Blei im Trinkwasser insbesondere für Kinder, Schwangere und Säuglinge gesundheitsschädlich sein kann.

Warum müssen Bleileitungen ersetzt werden?

Bis in die 1970er Jahre wurden Bleirohre häufig für die Trinkwasserinstallation verwendet. Heute ist bekannt, dass Wasser, das durch Bleileitungen fließt, Blei aufnimmt und dadurch der gesetzliche Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei pro Liter überschritten werden kann. Eine dauerhafte Aufnahme von Blei kann das Nervensystem, die Nieren sowie die Blutbildung beeinträchtigen und stellt insbesondere für empfindliche Personengruppen ein Risiko dar.

Wer ist verantwortlich?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, Bleileitungen auszutauschen oder stillzulegen.
  • Mieterinnen und Mieter sollten ihre Vermietenden darauf hinweisen, falls sie den Verdacht auf Bleileitungen haben.
  • Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich an einen Fachbetrieb für Sanitär- und Heizungstechnik oder an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Eine Übersicht der zugelassenen Installateure finden Sie unter unserem Installateurverzeichnis.

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