Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

GTranslate

Mit GTranslate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf GTranslate-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch GTranslate. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an GTranslate übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Energieeinsparpotenziale von Stadtwerken und Stadtverwaltung definiert
Energieeinsparpotenziale von Stadtwerken und Stadtverwaltung definiert

16. August 2022

Stadtwerke und Stadtverwaltung definieren Energieeinsparpotenziale

Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Energiemarkt bereitet die Kreisstadt Eschwege sich auf mögliche Versorgungsengpässe vor. Gemeinsam mit der Stadtwerke Eschwege GmbH wurden Energiesparpotenziale identifiziert und ein Stufenplan erarbeitet.

Am 23. Juni 2022 hat die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Ein Katalog mit ersten Sofortmaßnahmen, um kurzfristig einen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu leisten und der möglichen Energieknappheit im kommenden Winter vorzubeugen, ist abgestimmt und tritt ab 16. August 2022 in Kraft.

 
Öffentlicher Raum und Gebäude
Im öffentlichen Raum wird die Außenbeleuchtung repräsentativer öffentlicher und historischer Gebäude ab dem 16.08.2022 abgeschaltet. Die Außen- und Straßenbeleuchtung ist zudem weitgehend auf LED umgestellt, womit bereits große Einsparungen erzielt wurden. 
In städtischen Immobilien und Gemeinschaftseinrichtungen werden derzeit die Heizungseinstellungen und die Warmwasserbereitung im Hinblick auf eine optimale Energienutzung hin überprüft.

 
Verwaltungsgebäude
Aufgrund der möglichen Gasmangellage haben die Stadtverwaltung Eschwege und die Stadtwerke Eschwege GmbH sich zudem entschlossen, weitere Maßnahmen zu prüfen und vorzubereiten. Um Einsparungen zu gewährleisten, besteht die Option in den Verwaltungsgebäuden die Raumtemperatur zu senken, sobald die Außentemperatur das Einsparpotenzial bietet. Selten genutzte Büroräume sollen weniger geheizt werden und es wird eine optimierte Nutzung durch Verlagerung innerhalb der Bürogebäude anvisiert. Zusätzlich werden die Einstellungen der Heizungsanlagen überprüft und optimiert. „Mit den identifizierten Einsparpotentialen wollen wir den Verbrauch von Strom und Gas reduzieren“, so Geschäftsführer Markus Lecke. Alle Mitarbeitenden werden zudem für die Energieeinsparung sensibilisiert.


espada Freizeitbad
Das espada Freizeitbad ergreift ebenfalls umfassende Maßnahmen zur Energieeinsparung. Im espada wird die Badewassertemperatur um drei Grad Celsius gesenkt, im Eltern-Kind-Bereich nur um zwei Grad Celsius. Der Warmbadetag fällt weg und die Duschwassertemperatur wird auf 34 Grad Celsius begrenzt. Das espadino wird nur ab einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius betrieben und die Rutschen werden bei einer Außentemperatur unter 15 Grad Celsius geschlossen.

 
Die von der Stadt Eschwege und den Stadtwerken in Umsetzung befindlichen und geplanten Einsparmaßnahmen sind ein erster Schritt. Weitere Maßnahmen sind bei einer Zuspitzung der aktuellen Lage nicht ausgeschlossen. „Die Stadt Eschwege will gemeinsam mit den Stadtwerken Energie sparen und mit gutem Vorbild vorangehen. Wir alle müssen unseren Beitrag leisten, denn nur gemeinsam können wir die notwendigen Einsparungen erzielen. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ebenfalls Energiesparmaßnahmen zu ergreifen“, so Bürgermeister Alexander Heppe.

Diese Meldung teilen

Datenschutzhinweis

Diese Website nutzt Tracking-Technologien (Google Ads) und bindet Dienste Dritter für Komfortfunktionen (YouTube-Videos, Google Maps) ein, um die Website stetig zu verbessern und Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Zudem binden wir externe Inhalte/Komponente auf der Website ein, um unser Informationsangebot zu erweitern, bzw. vervollständigen. Für den Einsatz dieser Dienste benötigen wir nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG Ihre Einwilligung, welche Sie freiwillig erteilen können. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit über [die Privatsphäre-Einstellungen (Link im Footer)] mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen zu den eingesetzten Diensten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.