21. September 2023
Aus gegebenem Anlass warnt die Stadtwerke Eschwege GmbH ihre Kunden vor unseriösen Anrufern, die behaupten, sie würden im Auftrag des Unternehmens anrufen und den Kunden vermeintlich günstigere Strom- und Gastarife mit angeblicher staatlicher Förderung anbieten können.
Insbesondere seit Beginn der Energiekrise häufen sich Telefonate, in denen vermeintlich günstigere Strom- und Gasverträge in Aussicht gestellt werden. Wir bitten um äußerste Vorsicht und richten den Appell an unsere Kunden, niemals sensible Daten am Telefon herauszugeben. Für einen (ungewollten) Lieferantenwechsel werden lediglich Name, Adresse und Zählernummer benötigt. Was eigentlich den Anbieterwechsel vereinfachen und beschleunigen soll, bietet auch Missbrauchsmöglichkeiten. Auf keinen Fall sollten deshalb persönliche Daten, Zählernummer und Kundennummer oder Bankverbindungen genannt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Werber an der Haustüre klingeln.
Betrüger an der Wohnungstür
In anderen Fällen wurde darüber berichtet, dass sich Betrüger an der Wohnungstür als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben und versuchen sich Zutritt ins Haus oder die Wohnung zu verschaffen. Wir machen deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, dass unsere Mitarbeiter grundsätzlich einen Dienstausweis dabeihaben, den sie auf Verlangen vorzeigen. Vergleichen Sie den Namen und das Lichtbild auf dem Ausweis zur Sicherheit mit dem Personalausweis. Gewähren Sie den Zutritt erst dann, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit dafür und lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen.
Wer sich unsicher ist, ob ein Anrufer oder Besucher wirklich von uns kommt, sollte sich den Namen und die Telefonnummer notieren, das Telefonat beenden beziehungsweise den Besucher nicht gleich ins Haus oder in die Wohnung lassen, sondern darum bitten, kurz vor der (geschlossenen) Tür zu warten und sich an unseren Kundenservice unter 0800 0 807000 wenden. Dort können Sie nachfragen, ob eine bestimmte Person tatsächlich für uns tätig ist.
Ungewollter Vertragsabschluss
Für Betroffene, die im Rahmen eines unseriösen Werbeanrufs oder Haustürgeschäftes vorschnell einen Vertrag abgeschlossen haben, ist unverzügliches Reagieren angesagt: Bei derart abgeschlossenen Verträgen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem ordnungsgemäß auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Das geschieht in der Regel mit dem Begrüßungsschreiben oder der Auftragsbestätigung. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.