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Unseriöse Telefonanrufe
Unseriöse Telefonanrufe

13. Februar 2024

Achtung! Unseriöse Telefonanrufe

Derzeit berichten unsere Kunden vermehrt über unseriöse Anrufer, meist mit Hamburger Vorwahl, die vorgeben, im Auftrag des regionalen Energieversorgers anzurufen, um die Strompreise anzupassen. Bei diesen Anrufern handelt es sich jedoch weder um Mitarbeiter der Stadtwerke, noch um von uns beauftragte Personen.

Wir bitten um äußerste Vorsicht und richten den Appell an unsere Kunden, niemals sensible Daten am Telefon herauszugeben. Für einen (ungewollten) Lieferantenwechsel werden lediglich Name, Adresse und Zählernummer benötigt. Was eigentlich den Anbieterwechsel vereinfachen und beschleunigen soll, bietet auch Missbrauchsmöglichkeiten. Auf keinen Fall sollten deshalb persönliche Daten, Zählernummer und Kundennummer oder Bankverbindungen genannt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Werber an der Haustüre klingeln.

So können Sie sich vor unseriösen Anrufern schützen:

  • Stimmen Sie keiner Gesprächsaufzeichnung zu, wenn Sie jemand anruft. Lehnen Sie dieses Vorgehen mit einem klaren „Nein” ab.
  • Fragen Sie nach, wer Sie konkret anruft. Notieren Sie sich immer Namen und Rufnummer sowie das Unternehmen, für das der Anrufer tätig ist.
  • Beenden Sie das Gespräch, geben Sie auf keinen Fall Ihre Daten heraus.
  • Kontaktieren Sie die Stadtwerke. Ihre Hinweise sind sehr wertvoll, um gegen unseriöse Unternehmen vorzugehen und andere Kunden zu schützen.

Ungewollter Vertragsabschluss

Für Betroffene, die im Rahmen eines unseriösen Werbeanrufs oder Haustürgeschäftes vorschnell einen Vertrag abgeschlossen haben, ist unverzügliches Reagieren angesagt: Bei derart abgeschlossenen Verträgen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem ordnungsgemäß auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Das geschieht in der Regel mit dem Begrüßungsschreiben oder der Auftragsbestätigung. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

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