Der Energieausweis wird umgangssprachlich auch Energiepass genannt und ist gewissermaßen der „energetische Perso“ für Ihr Haus.
Anhand einer übersichtlichen Farbskala von „grün“ bis „rot“ informiert dieser Ausweis über den zu erwartenden Energiebedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung auf Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie und schlägt Modernisierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs vor. So soll die Energieeffizienz von Gebäuden transparent und vergleichbar gemacht werden und potenziellen Mietern oder Käufern einer Immobilie helfen, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen.
Jeder Eigentümer, der seine Immobilie neu vermieten, verpachten oder verkaufen will, benötigt einen Energieausweis. Dieser muss bei einer Wohnungsbesichtigung dem interessierten Käufer oder Mieter verpflichtend vorgelegt werden.
Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Gleiches gilt für Eigentümer, die Ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen – den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis verrät, wie viel Energie eine Immobilie benötigt. Alle relevanten Gebäudedaten wie Wandaufbau und -stärke, Dachkonstruktion, bereits vorhandene Wärmedämmung, Fenster und Heizungsanlage werden bei der Berechnung berücksichtigt und ergeben den theoretischen Wärmebedarf - unabhängig vom Nutzverhalten. Die Kernwerte des Bedarfsausweises geben somit zuverlässige Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf einer Immobilie.
Bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung (Energiemengen) der letzten drei Jahre zugrunde gelegt und durch die beheizte Fläche geteilt. Zusätzlich wird das Klima am Standort des Gebäudes berücksichtigt. Experten geben hierbei allerdings zu bedenken, dass sich dieses Verfahren stark am jeweiligen Nutzerverhalten orientiert.
Beide Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Ob Sie als Verkäufer bzw. Vermieter einer Immobilie einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis benötigen, hängt vom Baujahr Ihrer Immobilie und der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die bis 31.12.1965 fertiggestellt wurden und deren Bausubstanz nicht den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung (Inkrafttreten am 1. November 1977) entsprechen, benötigen seit dem 1. Oktober 2008 einen bedarfsorientierten Energiepass.
In folgenden Ausnahmefällen besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis:
Mieter können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit "hohen" oder "niedrigen" Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte.
Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft "Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstinformation dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.
Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch "durchleuchten" und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung.
Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen - und das eingesparte CO₂ vermindert den Treibhauseffekt.
Bedarfsorientierter
Energieausweis
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Verbrauchsorientierter
Energieausweis
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