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Nachweis für Wiederverkäufer

Amtliche Bescheinigungen der zuständigen Ämter

Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ab 1. September 2013 auf inländische Strom- und Gaslieferungen ausgeweitet worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG). Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Kassel II-Hofgeismar, dass die Stadtwerke Eschwege GmbH Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG ist.

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität gültig ab 01.04.2021 bis 01.05.2024

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität gültig ab 02.05.2018 bis 01.05.2021

Nachweis als Lieferer von Erdgas nach §38 Abs. 3 EnergieStG

Erlaubnis als Versorger im Sinne des Stromerzeugergesetzes Strom zu leisten

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