Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

GTranslate

Mit GTranslate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf GTranslate-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch GTranslate. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an GTranslate übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

BESSER VERSORGT
STADTWERKE ESCHWEGE

Dafür stehen wir

Saubere Luft, lebendige Natur und eine hohe Lebensqualität. Entdecken Sie unsere Klima-Versprechen für die Stadt Eschwege.

Aktuelle Meldungen

Gemeinsam Klimaschutz und Nachhaltigkeit leben

Zählerstand melden

Zählerstand melden

Kundendaten

Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Abschläge ermittelt und wann sind sie fällig?

Grundlage für die Festlegung Ihres Abschlagsbetrags ist Ihr auf der Jahresrechnung ausgewiesener Verbrauch. Für diesen, gegebenenfalls auf ein volles Jahr umgerechneten Verbrauch, werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Monate (12) geteilt.

Die Abschläge sind am 1. eines jeden Monats, rückwirkend für den vergangenen Monat fällig. Mit Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie die Fälligkeitsdaten. Es werden 12 Abschläge aufgeführt, der 12. Abschlag wird am 31. 12. für den Monat Dezember fällig.

Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Schicken Sie dieses bitte per Post oder per E-Mail an nfstdtwrk-schwgd. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Formular.

Welche Fristen muss ich bei einem Ein- oder Auszug einhalten?

Bitte teilen Sie uns Ihren Einzug bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mit. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Einzugs verpflichtet (§§ 2 Abs.II StromGVV, 2 Abs.II GasGVV, 2 Abs.II AVBWasserV).

Ihre Auszugsmeldung können Sie uns bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mitteilen. Die Schlussrechnung erhalten Sie dann zum gewünschten Termin. Ohne Kündigung läuft der Liefervertrag weiter, selbst wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Auszugs verpflichtet (§§ 2 Abs.II StromGVV, 2 Abs.II GasGVV, 2 Abs.II AVBWasserV).

Wie erteile ich am einfachsten ein SEPA-Mandat?

Als Privatkunde teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihre Bankverbindung mit Angabe der Kundennummer am besten schriftlich per E-Mail an nfstdtwrk-schwgd mit, oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Formular.

Datenschutzhinweis

Diese Website nutzt Tracking-Technologien (Google Ads) und bindet Dienste Dritter für Komfortfunktionen (YouTube-Videos, Google Maps) ein, um die Website stetig zu verbessern und Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Zudem binden wir externe Inhalte/Komponente auf der Website ein, um unser Informationsangebot zu erweitern, bzw. vervollständigen. Für den Einsatz dieser Dienste benötigen wir nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG Ihre Einwilligung, welche Sie freiwillig erteilen können. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit über [die Privatsphäre-Einstellungen (Link im Footer)] mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen zu den eingesetzten Diensten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.