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Sparen Sie sich Zeit und Mühe und erteilen Sie der Stadtwerke Eschwege GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat. So können wir zukünftig Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch und regelmäßig von Ihrem Bankkonto einziehen.
Zur Zahlung Ihrer Strom-, Gas- und/oder Wasserrechnung oder Ihres monatlichen Abschlages stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden bei uns groß geschrieben. Daher bieten wir Ihnen an, dass wir Ihnen Ihre Rechnungen und vertragsrelevante Unterlagen künftig ausschließlich elektronisch per E-Mail zusenden.
Füllen Sie einfach unser Formular aus und tragen Sie so gemeinsam mit uns zu einem Stück mehr Nachhaltigkeit bei.
Sie haben Ihre Jahresverbrauchsabrechnung oder eine Schlussrechnung von uns erhalten und möchten uns Ihre Bankverbindung zur Erstattung Ihres Guthabens mitteilen?
Eine Abwendungsvereinbarung dient dazu, eine angekündigte Unterbrechung der Energieversorgung (Sperre) wegen Zahlungsrückständen zu verhindern. Dabei wird der offene Betrag in einem verbindlichen Ratenplan geregelt, während die Versorgung weiterläuft.
Die Abwendungsvereinbarung ist gesetzlich geregelt (§ 19 StromGVV / GasGVV) und wird ausschließlich Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung angeboten.
Wenn Sie eine Rechnung derzeit nicht vollständig begleichen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Zahlungsvereinbarung mit uns zu vereinbaren. Dabei wird der offene Betrag in mehrere Teilzahlungen (Raten) aufgeteilt, sodass Sie die Forderung Schritt für Schritt begleichen können.
Eine Zahlungsvereinbarung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Ihnen und der Stadtwerken Eschwege GmbH. Ob und in welchem Umfang eine Ratenzahlung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.