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Eine Abwendungsvereinbarung dient dazu, eine angekündigte Unterbrechung der Energieversorgung (Sperre) wegen Zahlungsrückständen zu verhindern. Dabei wird der offene Betrag in einem verbindlichen Ratenplan geregelt, während die Versorgung weiterläuft.
Die Abwendungsvereinbarung ist gesetzlich geregelt (§ 19 StromGVV / GasGVV i.V.m. § 41g EnWG) und wird ausschließlich Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung angeboten.
Während der Laufzeit der Vereinbarung müssen sowohl die vereinbarten Raten als auch die laufenden Abschläge fristgerecht gezahlt werden. Wird eine vereinbarte Rate nicht fristgerecht gezahlt, endet die Vereinbarung und der noch offene Restbetrag wird sofort zur Zahlung fällig.
Über das folgende Formular können Sie eine Abwendungsvereinbarung beantragen. Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns anschließend bei Ihnen.