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Ab dem 6. Juni 2025 gelten bundesweit neue gesetzliche Vorgaben zur An- und Abmeldung von Energieverträgen bei Umzügen. Künftig dürfen Ein- und Auszüge nur noch im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung, auch in Ausnahmefällen, ist gesetzlich nicht mehr erlaubt.
Damit Sie weiterhin sicher und zuverlässig mit Energie versorgt sind, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug spätestens 10 Werktage vor dem Umzugsdatum mitzuteilen.
Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
So stellen Sie sicher, dass Ihre An- oder Abmeldung fristgerecht verarbeitet wird und es zu keinen Missverständnissen oder zusätzlichen Kosten kommt. Denn: Wird uns der Umzug zu spät mitgeteilt, kann es passieren, dass weiterhin der vorherige Vertragspartner für den Energieverbrauch an der Adresse verantwortlich bleibt.
Ihre Zählerstände können Sie auch weiterhin bis zu 14 Tage nach dem Ein- oder Auszug nachreichen.
Sie können sich bei uns ganz einfach per Formular an- und abmelden. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht möglich ist. Der Energiebezug kann nach geltendem Recht nur noch in die Zukunft an- bzw. abgemeldet werden. Die Zählerstände können bis zu 14 Tage nach Einzug oder Auszug nachgemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Meldung: Wichtige Neuerung: Umzugsmeldungen ab Juni nur noch im Voraus möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung über dieses Formular nur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eschwege GmbH möglich ist. Zur Übersicht der verfügbaren Orte und Ortsteile folgen Sie bitte diesen Links für Strom und Erdgas.
Möchten Sie außerhalb unseres Versorgungsgebietes von der Stadtwerke Eschwege GmbH mit Strom oder Erdgas versorgt werden? Dann prüfen Sie bitte über unseren Tarifrechner auf der Startseite, ob eine Versorgung in Ihrem Ort möglich ist.
Hinweis: Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000
Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege