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Unsere Tarife

Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Unser Tarif für Wallboxen und Wärmepumpen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. eine Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Wallbox) haben als Basis für die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors einen großen Anteil an der Energiewende. Gleichzeitig haben diese Geräte eine höhere Leistung als die meisten Haushaltsgeräte. Um eine akute Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär zu begrenzen. Eine zur Verfügung stehende Mindestleistung von 4,2 kW wird dabei nicht unterschritten, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.

Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine Netzentgeltreduzierung.

Es besteht hier aktuell die Wahl zwischen 2 Modulen. Ab 2025 kommt noch ein drittes Modul dazu.

  • Modul 1:
    Alle Verbrauchseinrichtungen (Haushaltsstrom und steuerbare Verbrauchseinrichtungen) werden über einen Zähler gemeinsam gemessen. Hierbei wird eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt gewährt. Diese liegt im Jahr 2024 bei 145,08 €/Jahr netto (172,65 €/Jahr brutto)

  • Modul 2:
    Der Haushaltsstrom und der Strombezug über die steuerbare Verbrauchseinrichtung werden jeweils über einen separaten Zähler gemessen. Für den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird ein Rabatt von 60% auf den Netzentgeltarbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) gewährt. Im Jahr 2024 entspricht dies einem Rabatt von 6,23 Cent/kWh netto (7,41 Cent/kWh brutto)

  • Modul 3:
    Im Modul 3 wird ein zeitvariables Netzentgelt angeboten. Es soll über ein niedrigeres Netzentgelt ein Anreiz dafür geschaffen werden, seinen Verbrauch in Zeiten zu verlegen, in denen die Netzauslastung niedrig ist.

Voraussetzungen

Der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet wird und stets steuerbar ist.

Zudem muss die steuerbare Verbrauchseinrichtung von Ihrem Installateur beim Netzbetreiber über unser Installateurportal angemeldet werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verfügbar: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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