Grundversorgung
Für Haushaltskunden, die Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung entnehmen, über das die Stadtwerke Eschwege GmbH als Grundversorger die Grundversorgung durchführt und keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.
Ersatzversorgung
Für Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Letztverbraucher in Niederspannung, deren Lieferanten die Verträge – aus welchen Gründen auch immer - beendet haben bzw. mussten oder insolvent werden, in die gesetzliche Ersatzversorgung fallen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Ersatzversorgung endet, sobald der Kunde auf der Grundlage eines Sondervertrags beliefert wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Entscheidet sich der Kunde nicht ausdrücklich für einen Sondervertrag, wird er nach Beendigung der Ersatzversorgung im Rahmen der Grundversorgung beliefert, ohne dass er hierfür tätig werden muss.
Bitte beachten Sie die entsprechend gültige Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV sowie die zugehörigen Ergänzenden Bedingungen StromGVV und die Abwendungsvereinbarung.
Hinweis gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV
Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht. www.netztransparenz.de
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