Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Wassergebühren

Für die Lieferung Ihres Trinkwassers erhebt der Wasserversorgungsbetrieb Eschwege Gebühren. Diese sind in der Wasserversorgungssatzung sowie in der zugehörigen 4. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung der Kreisstadt Eschwege geregelt. Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid über Ihren Wasserbezug sowie auch den Schmutzwassergebührenbescheid.

Berechnung Ihrer Wassergebühren

Für die Messung Ihres Wasserverbrauchs wird eine monatliche Zählergebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Nennleistung des Hauptwasserzählers, der auf Ihrem Grundstück betrieben wird.
Hier finden Sie eine Übersicht der monatlichen Kosten:

Nenngröße
(Q3)

ehem. Nenngröße
(QN/DN)

Zählergebühr
zzgl. MwSt.

Zählergebühr
inkl. 7% MwSt.

bis 5 m3 Q3 = 4

bis 5 m3 QN 2,5

2,20 €/Monat

2,35 €/Monat

bis 10 m3 Q3 = 10

bis 10 m3 QN 6

7,50 €/Monat

8,03 €/Monat

bis 20 m3 Q3 = 16

bis 20 m3 QN 10

16,90 €/Monat

18,08 €/Monat

bis 50 mm Q3 = 25

bis 50 mm DN 50

22,50 €/Monat

24,08 €/Monat

bis 80 mm Q3 = 63

bis 80 mm DN 80

28,00 €/Monat

29,96 €/Monat

bis 100 mm Q3 = 100

bis 100 mm DN 100

33,70 €/Monat

36,06 €/Monat

bis 150 mm Q3 = 250

bis 150 mm DN 150

39,30 €/Monat

42,05 €/Monat

Des Weiteren wird für die Bereitstellung des Wasserversorgungsnetzes eine Systemvorhaltegebühr erhoben. Diese berechnet sich nach den auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten bzw. sonstig oder gewerblichen genutzten Einheiten. Je Einheit beträgt die Systemvorhaltegebühr monatlich 7,25 € (7,76 € inkl. 7% MwSt.).

Als Wohneinheit versteht sich eine in sich abgeschlossene und mit selbständigem Zugang ausgestattete Einheit, die überwiegend Wohnzwecken dient. Die in einer Wohneinheit zusammengefassten Räume müssen in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein, dass sie die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen, indem sie zumindest über eine Toilette, ein Bad und den Platz für eine Küche bzw. Kochnische verfügen. Als sonstig oder gewerblich genutzte Einheit gilt jede Einheit, die nicht überwiegend Wohnzwecken dient, jedoch in ihrer Beschaffenheit eine in sich abgeschlossene und mit selbstständigem Zugang ausgestattete Einheit bildet und über eine Wasserverbrauchsanlage verfügt, die dem Wasserabnehmer die Entnahme von Trinkwasser ermöglicht.

Die mengenbezogenen Benutzungsgebühren bemessen sich nach Ihrem tatsächlichen Wasserverbrauch, der über Ihren Wasserzähler ermittelt wird. Die Mengengebühr beträgt 2,70 € (2,89 € inkl. 7% MwSt.) je Kubikmeter.

Kundenservice Wasser

Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000

Notruf Wasser
0800 0 807999

Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege

nfstdtwrk-schwgd

Datenschutzhinweis

Diese Seite nutzt Website-Tracking-Technologien (Google Analytics) und bindet Dienste Dritter für Komfortfunktionen (Google-Dienste, wie Google Maps, Google AdWords, YouTube-Videos) ein, um die Webseite stetig zu verbessern und Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit über die Privatsphäre-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Für die Übermittlung von Daten an Dienste in den USA (Google) benötigen wir Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, welche Sie nach Auswahl und Einstellungen speichern oder per Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen können. Es werden dann zudem personenbezogene Daten an Google gesendet und Cookies durch den Betreiber gesetzt.

Daher ist es möglich, dass der Anbieter Ihre Zugriffe speichert und Ihr Verhalten analysieren kann.
Die Datenschutzerklärungen der Anbieter haben wir in unseren Datenschutzinformationen für Besucherinnen und Besucher der Website verlinkt.

Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA: Indem Sie auf „Analyse-/Marketing Cookies“ (Google Analytics) klicken oder auf „Alles bestätigen“ klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können.