Mit GTranslate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf GTranslate-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch GTranslate. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an GTranslate übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Steckerfertige PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden. Dies ist für alle Erzeugungsanlagen Pflicht. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).
Seit dem 01.01.2024 ist eine separate Anmeldung bei dem Netzbetreiber nicht mehr notwendig. Nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister werden die Daten an den Netzbetreiber übermittelt. Dieser setzt sich zeitnah mit Ihnen bezüglich eines kostenfreien Zählerwechsels in Verbindung.