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GTranslate

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Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage mit maximal 600 Watt Einspeiseleistung

Steckerfertige PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden. Dies ist für alle Erzeugungsanlagen Pflicht. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).

Seit dem 01.01.2024 ist eine separate Anmeldung bei dem Netzbetreiber nicht mehr notwendig. Nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister werden die Daten an den Netzbetreiber übermittelt. Dieser setzt sich zeitnah mit Ihnen bezüglich eines kostenfreien Zählerwechsels in Verbindung.

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