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Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Melden Sie Ihre geplante Photovoltaikanlage über unser Anmeldeformular bei uns an. Zusätzlich benötigen wir von Ihrem Installateur die Anmeldung zum Netzanschluss. Bei technischen Fragen stehen Ihnen unsere leitenden Meister gerne zur Verfügung.
Steckerfertige PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden. Dies ist für alle Erzeugungsanlagen Pflicht. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).
Sie sind als Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen gemäß EEG verpflichtet, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Mit Inkrafttreten des EEG 2017 zum 1. Januar 2017 wurden die Meldepflichten für Anlagenbetreiber und Eigenversorger überarbeitet und zum Teil neu gefasst.
Hier finden Sie die Mitteilungspflichten, die für Sie bestehen.