Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen dasselbe Netz. Was über die Qualität des Stroms entscheidet, ist die Art seiner Erzeugung. Doch diese ist an der Steckdose nicht erkennbar.
Damit der Stromkunde bei der Wahl seines Versorgers auch das Engagement im Umweltschutz berücksichtigen kann, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Kunden und Verbraucher erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms.
Angaben auf Basis der Daten für das Jahr 2021, Stand der Information: 01.11.2022 (gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz)
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