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Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Sie beabsichtigen, eine Wallbox in im privaten oder im gewerblichen Bereich zu installieren? Dann beachten Sie bitte unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut den technischen Anschlussbedingungen (TAB). Diese sehen vor, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind. Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen bis einschließlich insgesamt 11 kW sind nur meldepflichtig. Ladeeinrichtungen mit insgesamt mehr als 11 kW sind zustimmungspflichtig.

Die Netzanmeldung Ihrer Ladeeinrichtung können Sie ganz bequem über unser Formular vornehmen. Einer unserer Mitarbeiter setzt sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um einen persönlichen Termin mit Ihnen zu vereinbaren oder Sie erhalten einfach, soweit alle Punkte hierfür passen, eine Bestätigung.

Hinweis

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung das unten stehende Formular, um alle notwendigen technischen Daten zu erfassen.

Das ausgefüllte Datenblatt laden Sie dann einfach über die Upload-Funktion imfolgenden Anmeldeformular hoch.

Betreiber der Ladeeinrichtung(en)

Angaben zum Anschlussobjekt

Hersteller der Ladeeinrichtung(en)

Ausführung der Ladeeinrichtung(en)

Steuerung durch Netzbetreiber vorgesehen*
(nach § 14a EnWG als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung)

Anlagenerrichter

Eingetragenes Elektroinstallations-Unternehmen

Dokumente

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