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GTranslate

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Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Sie beabsichtigen, eine Wallbox in im privaten oder im gewerblichen Bereich zu installieren? Dann beachten Sie bitte unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut den technischen Anschlussbedingungen (TAB). Diese sehen vor, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind. Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen bis einschließlich insgesamt 11 kW sind nur meldepflichtig. Ladeeinrichtungen mit insgesamt mehr als 11 kW sind zustimmungspflichtig.

Die Netzanmeldung Ihrer Ladeeinrichtung übernimmt Ihr Installateur für Sie. Einer unserer Mitarbeiter setzt sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um einen persönlichen Termin mit Ihnen zu vereinbaren oder Sie erhalten einfach, soweit alle Punkte hierfür passen, eine Bestätigung.

Fehlende Berechtigung

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