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Messstellenbetrieb

Information über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gem. §37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MSBG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt u. a. die technischen Anforderungen an die Geräte, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen sowie die Datenkommunikation (Ab- bzw. Auslesen der Daten und ihre Übermittlung). Das Ziel ist es, durch die schrittweise Einführung von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys), das Verbrauchsverhalten der Stromkunden zu optimieren und somit mit einer besseren Auslastung und Steuerung der Netze die Energiewende zu unterstützen.

Die Stadtwerke Eschwege GmbH nimmt im eigenen Verteilnetz die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr.

Unterschied moderne Messeinrichtung und intelligente Messsysteme

Bei modernen Messeinrichtungen (mME) handelt es sich um digitale Stromzähler ohne eine Kommunikationseinheit. Anders als bei dem herkömmlichen Ferraris-Zähler (analoger Zähler) lassen sich neben dem aktuellen Zählerstand die gespeicherten Werte tages-, wochen-, monats- und jahresgenau zwei Jahre rückwirkend direkt am Gerät visualisieren. Der Kunde hat somit den Vorteil, dass er jeder Zeit seinen tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit am Gerät ablesen kann. Eine manuelle Ablesung des Zählers erfolgt weiterhin.

Bei intelligenten Messsystemen (iMSys) handelt es sich um moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler), die mit einer Kommunikationseinheit einem sogenannten Smart-Meter-Gateway (SMG) ausgestattet sind. Die dadurch entstandene Schnittstelle zwischen der modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Kommunikationsnetz ermöglicht die automatische Übertragung der Energiedaten an den zuständigen Messstellenbetreiber. Eine Ablesung vor Ort ist daher nicht mehr nötig. Zusätzlich lassen sich über die Anzeige weiterhin neben dem aktuellen Zählerstand die gespeicherten Werte über die Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresanzeige viertelstundengenau abrufen.

Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen / intelligenten Messsystemen

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Stadtwerke Eschwege GmbH verpflichtet, soweit dies nach §30 MsbG technisch möglich und nach §31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, folgende Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen (iMSys) auszustatten:

  • Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • Messstellen von Kunden mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
  • Messstellen von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW

Über den verpflichtenden Einbau hinaus können folgende ortsfeste Zählpunkte optional mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) gem. § 29 Abs. 2 MsbG ausgestattet werden:

  • Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh
  • Messstellen von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von 1 kW bis einschließlich 7 kW

Moderne Messeinrichtungen werden von der Stadtwerke Eschwege GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtend bei allen Messstellen mit ortsfesten Zählpunkten eingebaut, bei denen eine Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz nicht vorgesehen und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist.

Informationen zum Ablauf des Zählerwechsels

Die Stadtwerke Eschwege GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber wird die betroffenen Stromkunden mindestens drei Monate vor dem Wechsel der Messeinrichtung anschreiben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine Vorabinformation. Rechtzeitig vor dem Wechsel werden unseren Kunden über den konkreten Wechseltermin informiert. Sollte der mitgeteilte Termin nicht passen, kann ein Ausweichtermin mit unserem Mitarbeiter vereinbart werden. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf dem Informationsschreiben zum Zählerwechsel.

Am Tag des Zählerwechsels benötigt unser Mitarbeiter einen ungehinderten Zugang zum Zähler. Im Zuge der Wechselarbeiten kann es zu kurzen Stromunterbrechungen kommen.

Der Austausch des Zählers auf unsere Veranlassung ist für unsere Kunden kostenfrei. Durch die gesetzlich vorgegebene Einführung von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) kommt es jedoch zur Anpassung der Preise für den Messstellenbetrieb.

Die Stadtwerke Eschwege als grundzuständiger Messstellenbetreiber weist darauf hin, dass für alle betroffenen Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer die Möglichkeit zur freien Wahl des Messstellenbetreibers gem. § 5 und § 6 MsbG besteht, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.

Standard- und Zusatzleistungen bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen

Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfassen die Standardleistungen der Stadtwerke Eschwege GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber insbesondere folgende Leistungen:

  • Durchführung der Prozesse gem. § 60 MsbG einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation.
  • Bei Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 kWh, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber.
  • Die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht.
  • Die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauches. Des Weiteren wird eine Softwarelösung zur Verfügung gestellt, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält. Darüber hinaus stellt diese Softwarelösung Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen bereit und gibt Anleitungen zur Befolgung.
  • In den Fällen des § 31 Abs.1 Nr. 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann.
  • In den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas.
  • Die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach dem § 47 und § 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen. Dieses wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Eschwege GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Preisblatt und Messstellenverträge

Kommunikationsdaten und Zertifikate Messstellenbetrieb

Hier finden Sie unsere Kommunikationsdaten für die Marktfunktion als grundzuständiger und als wettbewerblicher Messstellenbetreiber, darunter auch Codenummern und Datenaustauschadressen:

Kommunikationsdatenblatt Messstellenbetrieb Strom Stadtwerke Eschwege GmbH

Kommunikationsdatenblatt Messstellenbetrieb Erdgas Stadtwerke Eschwege GmbH


Gas-Verschlüsselungszertifikate

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