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Sie sind als Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen gemäß EEG verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW/kWp mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Außerdem schreibt der Gesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie eine detaillierte Leistungseinteilung vor:
Über das folgende Formular können Sie die Anpassungen zum Einspeisemanagement nach §9 EEG (Aufhebung der 70% Regelung oder Ausbau des Steuergerätes) für Ihre Photovoltaikanlage melden. Eine Anpassung ist ausschließlich für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 7 kWp möglich. Für Photovoltaikanlagen 7 kWp < P ≤ 25 kW/kWp sind die genannten Einstellungen an der Photovoltaikanlage erst mit einem Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) zulässig.
Diese intelligenten Messsysteme sind für Erzeugungsanlagen auf den Markt noch nicht verfügbar.
Bitte füllen Sie für jede betreffende Photovoltaikanlage ein separates Formular aus. Mehrfachmeldungen über ein Dokument sind nicht möglich.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an hjnghnsstdtwrk-schwgd
Hierzu sind Sie verpflichtet, die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers und Abrufung der Ist-Einspeisung verbindlich anzuwenden. Der Netzbetreiber kann die Beschaffung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme einer Fernwirkanlage übernehmen. Für diese Leistung betragen die Kosten 2.500 Euro*. Für die Bereitstellung der SIM-Karte mit Flatrate zur Datenübertragung wird derzeitig ein monatliches Entgelt i. H. v. 15 Euro* erhoben.
Hier sind Sie ebenfalls verpflichtet, die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers verbindlich anzuwenden. Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme eines Rundsteuerempfängers betragen derzeit 300 Euro* bei Einbau der Stadtwerke Eschwege und 200 Euro bei einen Fachinstallateur. Für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung eines Rundsteuerempfängers wird ein monatliches Entgelt i. H. v. 6,90 Euro* erhoben.
Möchten Sie als Anlagenbetreiber diese Leistungen nutzen, unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein individuelles Angebot.
*Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Bedingungen | installierte Leistung an VKP | |||
| P > 100 kW | 30 kW < P <=100 kW | P <= 30 kW | |
Inbetriebnahme | bis 31.12.20211 | bis 31.08.2008 | ab 01.01.2009 bis 31.12.2011 | bis 31.12.2011 |
betriebliche Vorgaben | ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen | keine | ferngesteuert reduzieren | keine |
Pflicht ab | 01.07.2012 | keine | 01.01.2014 | keine |
Energieträger | installierte Leistung an VKP | ||
| P > 100 kW | 30 kW < P <=100 kW | P <= 30 kW |
Windkraft | ja | nein | nein |
Photovoltaik | ja | ja | ja |
Wasserkraft | ja | nein | nein |
EEG-BHKW | ja | nein | nein |
KWKG-BHKW | ja | nein | nein |
betriebliche Vorgaben | ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen | ferngesteuert reduzieren | Wahlrecht des Anlagenbetreibers: reduzieren oder Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70% der installierten Leistung am VKP begrenzen |
Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000
Notruf Strom
0800 0 807999
Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege