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Einspeisemanagement

Sie sind als Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen gemäß EEG verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW/kWp mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

Außerdem schreibt der Gesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie eine detaillierte Leistungseinteilung vor:

  • Anlagenbetreiber einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung 25 kW/kWp < P ≤ 100 kW/kWp müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

Mitteilung über die Aufhebung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG 2023

Über das folgende Formular können Sie die Anpassungen zum Einspeisemanagement nach §9 EEG (Aufhebung der 70% Regelung oder Ausbau des Steuergerätes) für Ihre Photovoltaikanlage melden. Eine Anpassung ist ausschließlich für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 7 kWp möglich. Für Photovoltaikanlagen 7 kWp < P ≤ 25 kW/kWp sind die genannten Einstellungen an der Photovoltaikanlage erst mit einem Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) zulässig.
Diese intelligenten Messsysteme sind für Erzeugungsanlagen auf den Markt noch nicht verfügbar.

Bitte füllen Sie für jede betreffende Photovoltaikanlage ein separates Formular aus. Mehrfachmeldungen über ein Dokument sind nicht möglich.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an hjnghnsstdtwrk-schwgd

Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Mittelspannung

Hierzu sind Sie verpflichtet, die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers und Abrufung der Ist-Einspeisung verbindlich anzuwenden. Der Netzbetreiber kann die Beschaffung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme einer Fernwirkanlage übernehmen. Für diese Leistung betragen die Kosten 2.500 Euro*. Für die Bereitstellung der SIM-Karte mit Flatrate zur Datenübertragung wird derzeitig ein monatliches Entgelt i. H. v. 15 Euro* erhoben.

Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Niederspannung

Hier sind Sie ebenfalls verpflichtet, die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers verbindlich anzuwenden. Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme eines Rundsteuerempfängers betragen derzeit 300 Euro* bei Einbau der Stadtwerke Eschwege und 200 Euro bei einen Fachinstallateur. Für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung eines Rundsteuerempfängers wird ein monatliches Entgelt i. H. v. 6,90 Euro* erhoben.
Möchten Sie als Anlagenbetreiber diese Leistungen nutzen, unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein individuelles Angebot.

*Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.

§9 EEG 2014 "Technische Vorgaben" (Bestandsanlagen)

Bedingungen

installierte Leistung an VKP


P > 100 kW

30 kW < P <=100 kW

P <= 30 kW              

Inbetriebnahme

bis 31.12.20211

bis 31.08.2008      

ab 01.01.2009

bis 31.12.2011

bis 31.12.2011

betriebliche Vorgaben

ferngesteuert

reduzieren und

die jeweilige

Ist-Einspeisung abrufen

keine

ferngesteuert reduzieren

keine

Pflicht ab

01.07.2012

keine

01.01.2014

keine

§9 EEG 2014 "Technische Vorgaben" (Neuanlagen mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2012)

Energieträger

installierte Leistung an VKP


P > 100 kW

30 kW < P <=100 kW

P <= 30 kW

Windkraft

ja

nein

nein

Photovoltaik

ja

ja

ja

Wasserkraft

ja

nein

nein

EEG-BHKW

ja

nein

nein

KWKG-BHKW

ja

nein

nein

betriebliche Vorgaben

ferngesteuert reduzieren

und die jeweilige

Ist-Einspeisung abrufen

ferngesteuert reduzieren

Wahlrecht des

Anlagenbetreibers:
ferngesteuert

reduzieren oder

Wirkleistungseinspeisung

dauerhaft auf 70%

der installierten Leistung

am VKP begrenzen

Kundenservice Strom

Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000

Notruf Strom
0800 0 807999

Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege

nfstdtwrk-schwgd

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