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Stromnetz

Netzanschluss / Anschlussnutzung

Netzanschluss und Anschlussnutzung

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Technische Mindestanforderungen

Referenzpreisblatt

Referenzpreisblatt der Stadtwerke Eschwege GmbH zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Referenzpreisblatt

Netzzugang / Netznutzung

Lieferantenrahmenvertrag

Bedingungen Netzzugang

Nutzen Sie hierzu bitte die Informationen unter dem Punkt Netzentgelte.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgaben sind in unserem Preisblatt veröffentlicht.

Ausgleichsleistungen

Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind dazu verpflichtet, Regelungen und Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen, wenn sie einen Ausgleich ihres Energieversorgungsnetzes in Anspruch nehmen.
Die Stadtwerke Eschwege GmbH führen jedoch keine aktiven Ausgleichsleistungen an ihrem Energieversorgungsnetz durch, sodass unseren Kunden keine Extrakosten entstehen, diese Kosten sind bereits in den veröffentlichten Netzentgelten enthalten.

Netznutzungsvertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist die vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs zwischen Netzbetreiber und Netznutzer, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines vom Netznutzer benannten Dritten (z. B. seinem Lieferanten oder Bilanzkreisverantwortlichen). Der Vertrag kann auf folgender Dienstleistungsplattform online geschlossen werden:

Netznutzungsvertrag Strom

Netzentgelte (Anlage 1)

Netzengpässe

Derzeit sind keine Netzengpässe im Netz der Stadtwerke Eschwege GmbH vorhanden.

Falls es zu Netzengpässen kommen sollte, werden diese hier veröffentlicht.

Netzstrukturdaten

Jahreshöchstlast

Jahreshöchstlast je Spannungsebene
Stand: 31.12.2023

Hochspannung / Mittelspannung

28.416 kW

Mittelspannung

23.192 kW

Mittelspannung/Niederspannung

14.833 kW

Niederspannung

13.545 kW

Lastverlauf

Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden

Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden: 58.926.052 kWh
Stand: 31.12.2023

Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden

Summenlast der Fahrplanprognose für Lastprofilkunden

Summenlast der Fahrplanprognose für Lastprofilkunden: 58.926.052 kWh
Stand: 31.12.2023

Summenlast der Fahrplanprognose für Lastprofilkunden

Höchstentnahmelast und Bezug aus vorgelagerter Ebene

Höchstentnahmelast
Stand: 31.12.2023

Hochspannung / Mittelspannung

28.229 kW

Mittelspannung

23.005 kW

Mittelspannung/Niederspannung

14.472 kW

Niederspannung

12.877 kW

Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Stand: 31.12.2023

Hochspannung / Mittelspannung

104.202.987 kWh

Mittelspannung

91.704.506 kWh

Mittelspannung/Niederspannung

55.131.281 kWh

Niederspannung

59.498.285 kWh

Stromkreislängen

Freileitung
Stand: 31.12.2023

Mittelspannung

50,08 km

Niederspannung

8,52 km

Kabelleitungen
Stand: 31.12.2023

Mittelspannung

244,00 km

Niederspannung

635,80 km

Installierte Leistung der Umspannebenen

Mittelspannung/Niederspannung: 129.455 kVA
Stand: 31.12.2023

Entnommene Jahresarbeit

Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit
Stand: 31.12.2023

Hochspannung / Mittelspannung

12.498.481 kWh

Mittelspannung

44.601.399 kWh

Mittelspannung/Niederspannung

4.501.555 kWh

Niederspannung

63.898.316 kWh

Anzahl der Entnahmestellen
Stand: 31.12.2023

Umspannung-Hoch-Mittelspannung

3 Stück

Mittelspannung

64 Stück

Umspannung-Mittel-Niederspannung

47 Stück

Niederspannung

21.904 Stück

Versorgungsgebiet nach Einwohnern

Einwohner im Versorgungsgebiet: 36.757Einwohner
Stand: 31.12.2023

Versorgte Fläche

Versorgte Fläche im Netzgebiet: 37 km2
Stand: 31.12.2023

Versorgungsgebiet geografische Fläche

Geografische Fläche des Versorgungsgebiets: 393 km2

Hochlastzeitfenster

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Die Stadtwerke Eschwege GmbH nimmt im eigenen Verteilnetz die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr.

Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb

 Netzverluste

Netzverluste

Mittelspannung

1.410.419 kWh

Mittelspannung/Niederspannung

894.978 kWh

Niederspannung

4.912.855 kWh

Mengen und Preise der Verlustenergie

Menge der Verlustenergie 2023: 7.218.253 kWh

Preis der Verlustenergie 2023: 14,37 ct/kWh

Höhe der Durchschnittsverluste
Stand: 31.12.2023

Mittelspannung

1,20%

Mittelspannung/Niederspannung

1,52%

Niederspannung

6,78%

Differenzmenge

Abrechnung von Mehr- oder Mindermengen

Die BNetzA hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas (MMMA 2.0) veröffentlicht.

Strom

Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr- und Mindermengen Strom erfolgt durch den BDEW.

EEG-Einspeisung

An die Zukunft denken

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien wird auch als Erneuerbare Energien Gesetz oder kurz EEG bezeichnet. Das EEG dient dem Klimaschutz und soll die Wärme- und Stromgewinnung aus erneuerbaren Quellen fördern. Auch die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen wie Kohle, Erdöl und Erdgas soll verringert werden.

Wie funktioniert das EEG? Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erhalten einen gesetzlich festgelegten Vergütungssatz als Unterstützung für den Betrieb der Anlage, die sogenannte Einspeisevergütung.

Die EEG-Umlage

Die Einspeisevergütungen tragen letztendlich alle Energieendkunden, denn im Strompreis ist die EEG-Umlage zur Finanzierung der Einspeisevergütungen mit enthalten. Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober des aktuellen Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet und veröffentlicht. Sie wird gesondert in der Verbrauchsabrechnung aufgeführt. Für Sie als Kunde bedeutet das: Durch die gesonderte Darstellung in der Verbrauchsabrechnung profitieren Sie von einer höheren Kostentransparenz und Planungssicherheit.

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von derzeit 3,723 Cent/kWh auf 0,000 Cent/kWh vor Umsatzsteuer. Das zugrundeliegende EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Ab Januar 2023 wurde die EEG-Umlage auf Dauer abgeschafft. Die Bundesregierung hat die große EEG-Novelle am 6. April mit dem „Osterpaket“ beschlossen. Der Wegfall der Umlage ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.

Lieferjahr 2022
(ab 01.07.2022)

EEG-Umlage (netto)

0,000 ct/kWh

Stand: 28.05.2022

Lieferjahr 2022
(bis 30.06.2022)

EEG-Umlage (netto)

3,723 ct/kWh

Stand: 15.10.2021

Lieferjahr 2021

EEG-Umlage (netto)

6,500 ct/kWh

Stand: 15.10.2020

Lieferjahr 2020

EEG-Umlage (netto)

6,756 ct/kWh

Stand: 15.10.2019

Lieferjahr 2019

EEG-Umlage (netto)

6,405 ct/kWh

Stand: 15.10.2018

Lieferjahr 2018

EEG-Umlage (netto)

6,792 ct/kWh

Stand: 15.10.2017

Lieferjahr 2017

EEG-Umlage (netto)

6,88 ct/kWh

Stand: 15.10.2016

Lieferjahr 2016

EEG-Umlage (netto)

6,354 ct/kWh

Stand: 15.10.2015

Versorgungssicherheit bei erneuerbaren Energien - ausreichende Netzkapazität

Die verfügbaren Netzkapazitäten des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Eschwege GmbH genügen vollauf, um die im Netz erzeugten Energiemengen zu transportieren. Engpässe werden daher nach derzeitigem Stand nicht erwartet.

Veröffentlichung zu EEG-Einspeisungen

Grund- und Ersatzversorgung - Gesetzliche Aufgaben, Bedingungen und Preise

Festlegung des Grundversorgers

12. Juli 2024

Als Netzbetreiber hat die Stadtwerke Eschwege GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger festzustellen. Dies muss bis zum 30. September eines Jahres auf der Internetseite veröffentlicht werden.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Für die folgenden Orte und Ortsteile wurde der Grundversorger ermittelt

6636003 Eschwege
Ortsteile:

  • Albungen
  • Eltmannshausen
  • Eschwege
  • Niederdünzebach
  • Niederhone
  • Niddawitzhausen
  • Oberdünzebach
  • Oberhone

6636007 Meinhard
Ortsteile:

  • Frieda
  • Schwebda

6636008 Meißner
Ortsteile:

  • Alberode
  • Germerode
  • Vockerode

6636010 Ringgau
Ortsteile:

  • Datterode
  • Grandenborn
  • Lüderbach
  • Netra
  • Renda
  • Rittmannshausen
  • Röhrda

6636012 Waldkappel
Ortsteile:

  • Bischhausen
  • Rodebach
  • Waldkappel

6636013 Wanfried
Ortsteile:

  • Aue

6636014 Wehretal
Ortsteile:

  • Hoheneiche
  • Langenhain
  • Oetmannshausen
  • Reichensachsen
  • Vierbach

6636015 Weißenborn
Ortsteile:

  • Rambach
  • Weißenborn

In allen genannten Orten und Ortsteilen ist die Stadtwerke Eschwege GmbH der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Eschwege GmbH. Gültige Tarife der Grundversorgung Strom finden Sie hier.

Bedingungen der Grundversorgung

Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.

StromGVV

StromGVV

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV

Preise der Grundversorgung
Preise der Grundversorgung

Bedingungen der Ersatzversorgung
Für Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Letztverbraucher in Niederspannung, deren Lieferanten die Verträge – aus welchen Gründen auch immer - beendet haben bzw. mussten oder insolvent werden, in die gesetzliche Ersatzversorgung fallen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Ersatzversorgung endet, sobald der Kunde auf der Grundlage eines Sondervertrags beliefert wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Entscheidet sich der Kunde nicht ausdrücklich für einen Sondervertrag, wird er nach Beendigung der Ersatzversorgung im Rahmen der Grundversorgung beliefert, ohne dass er hierfür tätig werden muss.

Preise der Ersatzversorgung
Preise der Ersatzversorgung

Abwendungsvereinbarung
Muster-Abwendungsvereinbarung


Rechtsnachfolge

§ 25 Abs. 2 NAV:

„Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt zu machen und auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen.“

Sollte es zu einem Wechsel des Netzbetreibers kommen, so werden Sie hier darüber informiert.

Versorgungsunterbrechungen, Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: +49 30 2757240-0
Telefax: +49 30 2757240–69

E-Mail: nfschlchtngsstll-nrgd
www.schlichtungsstelle-energie.de

Ihre Ansprechpartner

Zur Klärung von Fragen rund um das Thema Marktkommunikation wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerke Eschwege GmbH
Kundenservice Netz
Telefon 0800 0 807000

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Kundenservice

Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000

Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege

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