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Anschlussnutzungsvertrag Strom außerhalb NAV
Netzanschlussvertrag Strom außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV
Referenzpreisblatt der Stadtwerke Eschwege GmbH zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Nutzen Sie hierzu bitte die Informationen unter dem Punkt Netzentgelte.
Die Konzessionsabgaben sind in unserem Preisblatt veröffentlicht.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind dazu verpflichtet, Regelungen und Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen, wenn sie einen Ausgleich ihres Energieversorgungsnetzes in Anspruch nehmen.
Die Stadtwerke Eschwege GmbH führen jedoch keine aktiven Ausgleichsleistungen an ihrem Energieversorgungsnetz durch, sodass unseren Kunden keine Extrakosten entstehen, diese Kosten sind bereits in den veröffentlichten Netzentgelten enthalten.
Gegenstand dieses Vertrages ist die vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs zwischen Netzbetreiber und Netznutzer, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines vom Netznutzer benannten Dritten (z. B. seinem Lieferanten oder Bilanzkreisverantwortlichen). Der Vertrag kann auf folgender Dienstleistungsplattform online geschlossen werden:
Netzentgelte Strom ab 01.01.2025 (vorläufig)
Netzentgelte Strom ab 01.01.2024
Netzentgelte Strom ab 01.01.2023
Netzentgelte Strom ab 01.01.2022
Derzeit sind keine Netzengpässe im Netz der Stadtwerke Eschwege GmbH vorhanden.
Falls es zu Netzengpässen kommen sollte, werden diese hier veröffentlicht.
Hochspannung / Mittelspannung | 28.416 kW |
Mittelspannung | 23.192 kW |
Mittelspannung/Niederspannung | 14.833 kW |
Niederspannung | 13.545 kW |
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden: 58.926.052 kWh
Stand: 31.12.2023
Summenlast der Fahrplanprognose für Lastprofilkunden: 58.926.052 kWh
Stand: 31.12.2023
Hochspannung / Mittelspannung | 28.229 kW |
Mittelspannung | 23.005 kW |
Mittelspannung/Niederspannung | 14.472 kW |
Niederspannung | 12.877 kW |
Hochspannung / Mittelspannung | 104.202.987 kWh |
Mittelspannung | 91.704.506 kWh |
Mittelspannung/Niederspannung | 55.131.281 kWh |
Niederspannung | 59.498.285 kWh |
Mittelspannung | 50,08 km |
Niederspannung | 8,52 km |
Mittelspannung | 244,00 km |
Niederspannung | 635,80 km |
Mittelspannung/Niederspannung: 129.455 kVA
Stand: 31.12.2023
Hochspannung / Mittelspannung | 12.498.481 kWh |
Mittelspannung | 44.601.399 kWh |
Mittelspannung/Niederspannung | 4.501.555 kWh |
Niederspannung | 63.898.316 kWh |
Umspannung-Hoch-Mittelspannung | 3 Stück |
Mittelspannung | 64 Stück |
Umspannung-Mittel-Niederspannung | 47 Stück |
Niederspannung | 21.904 Stück |
Einwohner im Versorgungsgebiet: 36.757Einwohner
Stand: 31.12.2023
Versorgte Fläche im Netzgebiet: 37 km2
Stand: 31.12.2023
Geografische Fläche des Versorgungsgebiets: 393 km2
Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2025 - 31.12.2025
Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2024 - 31.12.2024
Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2023 - 31.12.2023
Hochlastzeitfenster Strom 01.01.2022 - 31.12.2022
Die Stadtwerke Eschwege GmbH nimmt im eigenen Verteilnetz die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr.
Stand: 31.12.2023
Mittelspannung | 1.410.419 kWh |
Mittelspannung/Niederspannung | 894.978 kWh |
Niederspannung | 4.912.855 kWh |
Menge der Verlustenergie 2023: 7.218.253 kWh
Preis der Verlustenergie 2023: 14,37 ct/kWh
Mittelspannung | 1,20% |
Mittelspannung/Niederspannung | 1,52% |
Niederspannung | 6,78% |
Die BNetzA hat am 22.01.2015 mit Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas (MMMA 2.0) veröffentlicht.
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr- und Mindermengen Strom erfolgt durch den BDEW.
Die Einspeisevergütungen tragen letztendlich alle Energieendkunden, denn im Strompreis ist die EEG-Umlage zur Finanzierung der Einspeisevergütungen mit enthalten. Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober des aktuellen Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet und veröffentlicht. Sie wird gesondert in der Verbrauchsabrechnung aufgeführt. Für Sie als Kunde bedeutet das: Durch die gesonderte Darstellung in der Verbrauchsabrechnung profitieren Sie von einer höheren Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von derzeit 3,723 Cent/kWh auf 0,000 Cent/kWh vor Umsatzsteuer. Das zugrundeliegende EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Ab Januar 2023 wurde die EEG-Umlage auf Dauer abgeschafft. Die Bundesregierung hat die große EEG-Novelle am 6. April mit dem „Osterpaket“ beschlossen. Der Wegfall der Umlage ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.
Lieferjahr 2022 | EEG-Umlage (netto) | 0,000 ct/kWh | Stand: 28.05.2022 |
Lieferjahr 2022 | EEG-Umlage (netto) | 3,723 ct/kWh | Stand: 15.10.2021 |
Lieferjahr 2021 | EEG-Umlage (netto) | 6,500 ct/kWh | Stand: 15.10.2020 |
Lieferjahr 2020 | EEG-Umlage (netto) | 6,756 ct/kWh | Stand: 15.10.2019 |
Lieferjahr 2019 | EEG-Umlage (netto) | 6,405 ct/kWh | Stand: 15.10.2018 |
Lieferjahr 2018 | EEG-Umlage (netto) | 6,792 ct/kWh | Stand: 15.10.2017 |
Lieferjahr 2017 | EEG-Umlage (netto) | 6,88 ct/kWh | Stand: 15.10.2016 |
Lieferjahr 2016 | EEG-Umlage (netto) | 6,354 ct/kWh | Stand: 15.10.2015 |
Die verfügbaren Netzkapazitäten des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Eschwege GmbH genügen vollauf, um die im Netz erzeugten Energiemengen zu transportieren. Engpässe werden daher nach derzeitigem Stand nicht erwartet.
12. Juli 2024
Als Netzbetreiber hat die Stadtwerke Eschwege GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger festzustellen. Dies muss bis zum 30. September eines Jahres auf der Internetseite veröffentlicht werden.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für die folgenden Orte und Ortsteile wurde der Grundversorger ermittelt
6636003 Eschwege
Ortsteile:
6636007 Meinhard
Ortsteile:
6636008 Meißner
Ortsteile:
6636010 Ringgau
Ortsteile:
6636012 Waldkappel
Ortsteile:
6636013 Wanfried
Ortsteile:
6636014 Wehretal
Ortsteile:
6636015 Weißenborn
Ortsteile:
In allen genannten Orten und Ortsteilen ist die Stadtwerke Eschwege GmbH der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Eschwege GmbH. Gültige Tarife der Grundversorgung Strom finden Sie hier.
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Preise der Grundversorgung
Preise der Grundversorgung
Bedingungen der Ersatzversorgung
Für Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Letztverbraucher in Niederspannung, deren Lieferanten die Verträge – aus welchen Gründen auch immer - beendet haben bzw. mussten oder insolvent werden, in die gesetzliche Ersatzversorgung fallen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Ersatzversorgung endet, sobald der Kunde auf der Grundlage eines Sondervertrags beliefert wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Entscheidet sich der Kunde nicht ausdrücklich für einen Sondervertrag, wird er nach Beendigung der Ersatzversorgung im Rahmen der Grundversorgung beliefert, ohne dass er hierfür tätig werden muss.
Preise der Ersatzversorgung
Preise der Ersatzversorgung
Abwendungsvereinbarung
Muster-Abwendungsvereinbarung
§ 25 Abs. 2 NAV:
„Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt zu machen und auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen.“
Sollte es zu einem Wechsel des Netzbetreibers kommen, so werden Sie hier darüber informiert.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2757240-0
Telefax: +49 30 2757240–69
E-Mail: nfschlchtngsstll-nrgd
www.schlichtungsstelle-energie.de
Zur Klärung von Fragen rund um das Thema Marktkommunikation wenden Sie sich bitte an:
Stadtwerke Eschwege GmbH
Kundenservice Netz
Telefon 0800 0 807000
nfstdtwrk-schwgd
Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000
Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege