Mit GTranslate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf GTranslate-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch GTranslate. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an GTranslate übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Amtliche Bescheinigungen der zuständigen Ämter
Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ab 1. September 2013 auf inländische Strom- und Gaslieferungen ausgeweitet worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG). Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Kassel II-Hofgeismar, dass die Stadtwerke Eschwege GmbH Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG ist.
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität gültig ab 02.05.2024 bis 07.03.2027
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität gültig ab 01.04.2021 bis 01.05.2024
Nachweis als Lieferer von Erdgas nach §38 Abs. 3 EnergieStG
Erlaubnis als Versorger im Sinne des Stromerzeugergesetzes Strom zu leisten
Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000
Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege