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Amtliche Bescheinigungen der zuständigen Ämter
Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ab 1. September 2013 auf inländische Strom- und Gaslieferungen ausgeweitet worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG). Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Kassel II-Hofgeismar, dass die Stadtwerke Eschwege GmbH Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG ist.
Telefon
+49 5651 807-0
oder kostenfrei
0800 0 807000
Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege