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Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung
Für Haushaltskunden, die Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck entnehmen, über das die Stadtwerke Eschwege GmbH als Grundversorger die Grundversorgung durchführt und die keinen anderweitigen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.

Ersatzversorgung
Für Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Letztverbraucher in Niederdruck, deren Lieferanten die Verträge – aus welchen Gründen auch immer - beendet haben bzw. mussten oder insolvent werden, in die gesetzliche Ersatzversorgung fallen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Ersatzversorgung endet, sobald der Kunde auf der Grundlage eines Sondervertrags beliefert wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Entscheidet sich der Kunde nicht ausdrücklich für einen Sondervertrag, wird er nach Beendigung der Ersatzversorgung im Rahmen der Grundversorgung beliefert, ohne dass er hierfür tätig werden muss.

Bitte beachten Sie die entsprechend gültige Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV sowie die zugehörigen Ergänzenden Bedingungen GasGVV.

Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung

Kundenservice Erdgas

Telefon
+49 5651 807-0
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Notruf Erdgas
0800 0 807666

Stadtwerke Eschwege GmbH
Niederhoner Straße 36
37269 Eschwege

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